Beschreibung:

8° (22x15), VII, 233 S., OHln,

Bemerkung:

Mit einem Abdruck des Gesetzes vom 8. April 1856 und der Vollzugsverfügung hierzu vom 9. April 1856 in der ursprünglichen Form und mit Berücksichtigung der seither eingetretenen Änderungen und einem Anhang über die örtliche Verbrauchsabgabe von Bier.-

Erhaltungszustand:

Einband berieben und begriffen, Bindung gelockert, alter Besitzvermerk auf Vorsatz, mit zahlr. Unterstreichungen und Anmerkungen mit Bleistift, Arbeitsexemplar,