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219 S.; zahlr. Illustr.; 25,5 cm. Originalleinen.
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Gutes Ex.; Seiten minimal gebräunt. - Max Bauer (* 19. Januar 1861 in Teplitz-Schönau; ? 18. Juli 1932 in Berlin; Pseudonyme: M. Dammann und M. B. von Teplitz) war ein deutscher Publizist und Journalist jüdischer Herkunft. Er arbeitete als Redakteur beim Berliner Tageblatt, trat aber vor allem als Verfasser und Herausgeber von Werken zur Kultur- und Sittengeschichte hervor, die zum Teil über Jahrzehnte hinweg mehrere Auflagen erlebten. Er veröffentlichte auch unter den Pseudonymen M. Dammann und M. B. von Teplitz ... (wiki) // ... Sadistische Lehrer. In einer Schulordnung für die Stadt Braunschweig vom Jahre 1562 wird geboten, daß der Lehrer bei Erteilung von Schulstrafen sich alles Fluchens und ungebührlichen Redens enthalten müsse, die Knaben nicht mit, Schlüsseln, Büchern oder Fäusten ins Angesicht schlagen, nicht gräulich über die Bänke werfen, ihre Glieder verrücken, bei den Ohren ziehn, das Gehör und Gesicht verletzen und wie Diebshenker stäupen' dürfe. Der Rat von Eßlingen verordnet 1548, daß der Lehrer seine Schüler ,nicht an den Kopf schlagen, sie weder mit Tatzen, Schlappen, Maultaschen und Haarrupfen, noch mit Ohrumdrehn, Nasenschnellen und Hirnbatzen strafen, keine Stöcke und Kolben zur Züchtigung brauchen, sondern allein das Sitzfleisch mit Ruten streichen solle'. Wie man sieht, verfügten die Herren Schulmonarchen über ein reiches Repertoire, dem es sogar an Fachausdrücken nicht fehlte. In Nordhausen sollten diese Prügelhelden, die Knaben nicht bis aufs Blut stäupen, mit Füßen treten, bei den Ohren und Haaren aufheben oder mit dem Stock oder Buch ins Gesicht schlagen, auch dabei keiner Gotteslästerung, Flüche und ungestümer Schmähungen sich bedienen . In Göttingen sah sich der Gymnasialrektor Heinrich Petreus 1586 genötigt, den Lehrern zu untersagen, auf die Knaben "gleich auf Eseln loszuschlagen, ihnen in die Haare zu fahren, sie mit Füßen zu treten oder mit Knüppeln durchzuprügeln". Einen ähnlichen Fall berichtet Hans Rau, leider ohne seine Quelle zu nennen, weshalb ihm die Verantwortung für dessen Richtigkeit überlassen sei. "Denken Sie sich die Frechheit! Da wollte mich ein Schulknabe insultieren. Aber nein! sage ich, die Lausbuben! Denken Sie nur, zu seiner wohlverdienten Strafe kroch er in den Hundestall". Dieses war ein zur Züchtigung eigens konstruierter Stuhl, der vorn eine runde Öffnung hatte. Der zu bestrafende Knabe mußte mit dem Vorderkörper durch das Loch kriechen, bis sich die Öffnung um seine Lenden schloß, und der Lehrer, der auf dem Stuhl saß, konnte dann in aller Gemütlichkeit das Hinterteil seines Opfers mit der Rute bearbeiten! "Aber noch hatte sich der Bösewicht nicht gehörig losgenestelt, das doch alle, der erste wie der letzte hergebrachtermaßen tun müssen, sobald die Samstaglektion anfängt. - Daß dich Donner und Blitz treffe! sagte ich, denn er hatte noch 6-7 tüchtige Sünder hinter sich, und so ein boshaftes Versehen nimmt ja unnütz die Zeit weg. ? (S. 9)