Beschreibung:

271 S., broschiert.

Bemerkung:

Ein gutes und sauberes Exemplar. - Bereits in der Antike und im Mittelalter finden sich vereinzelt Beispiele dafür, daß Schriften eine gefährdende Wirkung auf Kinder und Jugendliche zugeschrieben wurde. So warnte Platon beispielsweise in der Politeia vor der Lektüre von Homers Helden-Epen, da Heranwachsenden falsche Wertvorstellungen vermittelt werden könnten. Im Mittelalter wurde insbesondere politischen und religiösen Schriften eine solche Brisanz zugeschrieben, dass diese unter strenge kirchliche Aufsicht gestellt und nur einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung Zugang dazu gewährt wurde. Mit dem "Tridentiner Index" von 1564, der als erste kirchliche Liste verbotener Schriften Vorbild für alle folgenden Indices wurde, gerieten auch unzüchtige Schriften ins Blickfeld der Zensoren. Zur Entwicklung eines Jugendschutzgedankens, wie wir ihn heute kennen, waren zwei Voraussetzungen notwendig: zum einen die sogenannte Entdeckung der Kindheit, insbesondere durch Rousseau. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden Kinder nicht mehr als kleine Erwachsene aufgefaßt und Kindheit wurde als eigenständiges Entwicklungsstadium des Menschen entdeckt, welches spezielle Anforderungen zur optimalen Entwicklung stellt. Zum anderen war das Aufkommen der Massenmedien zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine wichtige Voraussetzung. Es ermöglichte breiten Bevölkerungsschichten, darunter auch Heranwachsenden, den massenhaften und alltäglichen Zugang zu Medienerzeugnissen. Der kommerzielle Aspekt von Medienprodukten, der bis heute zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist untrennbar mit der Etablierung der Massenmedien verknüpft. ISBN 3899134575