Beschreibung:

8°. VIII + 897 S. OLwd., Abbildung

Bemerkung:

Besitzsign. a. T., priv. Widm. a. V., leicht stockfleckig, leichte Gbrsp. Schönes Expl. - Müller (1819 - 1898), studierte in Leipzig und Halle Rechtswissenschaften und befasste sich in seinen ersten Arbeiten mit dem Strafrecht. Ab 1850 leiß er sich, nach kurzen Aufenthalt in Greifswald, in Leipzig nieder und wandte sich dem Römischen Recht zu. Mit dem Lehrbuch der Institutionen (1858), das lebhaft anerkannt wurde und schnell vergriffen war, aber keine Neuauflage erfuhr, wurde ihm der Lehrstuhl für Römsiches Recht angetragen. Seine weitere Beschäftigung erstreckte sich auch auf das Sächsische Privatrecht, dessen Lehrstuhl er 1869 antrat und dessen grundlegendes Werk "Das Sächsische Privatrecht in seinen Grundzügen systematisch dargestellt" (1892 - 1895) er schrieb. (Zitat nach ADB LII, 521f.)