Beschreibung:

IX, 239 S., Kart. *neuwertig*.

Bemerkung:

Fällt ein Richter sein Urteil wirklich aus den Gründen, die er in der Urteilsbegründung anführt? Vorurteile, politische Standpunkte oder Standesdünkel wird der Richter kaum offen legen. Zwischen Urteilsherstellung und Urteilsdarstellung besteht ein Unterschied. Der Sammelband nähert sich diesen Fragen mit Hilfe von Fallstudien aus dem Alten Reich und vergleicht sie mit der westeuropäischen Tradition sowie mit der im Unterschied zum Gericht nicht ergebnisoffenen Argumentation von Anwälten und Gutachtern. Wer die Kunstregeln der Erstellung juristischer Texte kennt, wird weder das in Relationen und Voten Gelesene mit den "wahren" Gründen verwechseln noch die Eigendynamik der juristischen Textentstehung und den professionellen Ehrgeiz der Richter, "richtig" zu urteilen, unterschätzen.