Beschreibung:

Berlin, Deutsche Rechts- und Wirtschafts-Wissenschaft, ca. 1935. 84 S. Or.-Kart. (Schriften der Akademie für Deutsches Recht).

Bemerkung:

Nationalsozialistische Ehegesetzgebung: "Wir wollen ein Recht schaffen, das der Bedeutung der Ehe für das Volksganze vollauf gerecht wird, das die Ehe zum Glück des Volkes und des Einzelnen werden läßt und so mancher aus der bisherigen liberalistischen Auffassung der Ehe als eines "Vertrages" entspringenden unglücklichen Entwicklung ein Ende bereitet. Die Ehe ist Ehre-, Pflicht- und Rechtsgemeinschaft, nicht geschäftliche Unterhaltsbeziehung" (aus dem Vorwort von Hans Frank).