Beschreibung:

p. 227-441, 4 Pappband.

Bemerkung:

Das Exemplar ist in einem sehr guten und sauberen Zustand ohne Anstreichungen. -- Inhalt -- I. Einleitung -- II. Die Versteigerungsbedingungen (leges) des Gemeindevermögensrechts -- III. Die Leges des Gemeindevermögensrechts als Vorbild für die Leges des Privatvertragsrechts -- IV. Der allgemeine Charakter der Catonischen Leges -- V. Die älteren und die jüngeren Leges des Kapitels 144 -- VI. Innere Gründe für das Altersverhältnis der Leges -- VII. Die Vertragsparteien -- c. 144, 145, 146 -- 15x -- VIII. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien -- 1. Sicherheitsleistung und Direktionsrecht -- 2. Die Stellung einer bestimmten oder der notwendigen Zahl von Arbeitern -- 3. Das Verbot des Wegschaffens von Brennholz und Oliven sowie des Aneignens von Öl durch den Unternehmer -- a) Wegschaffen von Brennholz und Oliven -- b) Das Aneignen von Öl -- 4. Einstehen des Unternehmers für angerichteten Schaden -- 5. Zwei technische Klauseln -- IX. Leges mit Wirkung für und gegen Dritte -- 1. Das Direktionsrecht zugunsten des Käufers der Olivenernte -- 2. Leges zu Lasten der Arbeiter -- 3. Die Klauseln zu Lasten der Gesellschafter des Unternehmers -- X. Die Bestellung eines Pfandrechts -- 1. Verkauf der Oliven auf dem Baum -- a) Die gesicherte Forderung -- b) Entstehung des pignus durch Illation -- c) Das Verhältnis von Pfandrecht und Bürgschaft -- d) Die Bezahlung der vom Käufer angeworbenen Arbeitskräfte -- 2. Verkauf der Winterweide -- 3. Verkauf der Schafnutzung -- XI. Die partiarischen Rechtsgeschäfte bei Cato -- XII. Die Frage der Klagbarkeit der Verdingungs- und Kaufverträge (bonae fidei iudicia?) Der arbitratus boni viri -- 1. Die Stipulationstheorie -- 2. Das Deduktionsrecht -- 3. Die Entstehung der bonae fidei iudicia -- a) Der Abzug von Gegenforderungen im Legisaktionenprozess und im bonae fidei iudicum -- b) Der Kauf von Fasswein und der viri boni arbitratus -- c) Iudicium und arbitrium im Legisaktionen- und im Formular- prozess -- d) Plautus Mostellaria, Vers 671 f. -- e) Das Alter der Klagbarkeit der Konsensualverträge unab- hängig vom Alter der bonae fidei iudicia Ursprung dieser iudicia Prätorischer -- f) Formlosigkeit der Kauf- und Mietverträge Die bona fides keine Verpflichtungsgrundlage, sondern nur Massstab für das officium iudicis -- 4. Zum arbitratus boni viri des Obligationenrechts der klassischen Zeit.