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Beschreibung:
123 Seiten; 20,5 cm; fadengeh. Originalleinen.
Bemerkung:
Original leinengebundenes und gutes Exemplar, der Einband ist stark verdunkelt. Die Seiten sind in einem guten Zustand. - EA. - Die Frage der Laienanalyse ist eine 1926 im Internationalen Psychoanalytischen Verlag erschienene Schrift Sigmund Freuds. Sie trägt den Untertitel: Unterredungen mit einem Unparteiischen. Mit der Schrift nahm Freud zu einer Debatte Stellung, zu der die sich formierenden psychoanalytischen Ausbildungsinstitute und Organisationen unterschiedliche Positionen vertraten. Kernpunkt war die Frage, ob auch Nicht-Ärzte, also medizinische Laien, über eine qualifizierte psychoanalytische Ausbildung Zugang zur psychoanalytischen Krankenbehandlung bekommen sollten oder ob dies den Ärzten vorbehalten bleiben soll. Anlass war eine Anklage der Wiener Behörde gegen den nichtärztlichen Psychoanalytiker Theodor Reik wegen Kurpfuscherei, zu der Freud ein Reik unterstützendes Gutachten geschrieben hatte. Das Verfahren gegen Reik wurde eingestellt. Freud selbst war der Auffassung, dass dies nicht aufgrund der Schrift oder seines Gutachtens geschah und auch nicht als generelle Entscheidung des Wiener Gerichts zu dieser Frage anzusehen war, sondern lediglich aus Gründen der nicht vertrauenswürdigen Klage so entschieden wurde. ? (wiki) // Der Titel dieser kleinen Schrift ist nicht ohne weiteres verständlich. Ich werde ihn also erläutern: Laien ==Nichtärzte und die Frage ist, ob es auch Nicht-ärzten erlaubt sein soll, die Analyse auszuüben. Diese Frage hat ihre zeitliche wie ihre örtliche Bedingtheit. Zeitlich insoferne, als sich bisher niemand darum gekümmert hat, wer die Psychoanalyse ausübt. Ja, man hat sich viel zu wenig darum gekümmert, man war nur einig in dem Wunsch, daß niemand sie üben sollte, mit verschiedenen Begründungen, denen die gleiche Abneigung zugrunde lag. Die Forderung, daß- nur Ärzte analysieren sollen, entspricht also einer neuen und anscheinend freundlicheren Einstellung zur Analyse ? d. h. wenn sie dem Verdacht entgehen kann, doch nur ein etwas modifizierter Abkömmling der früheren Einstellung zu sein. Es wird zugegeben, daß eine analytische Behandlung unter Umständen vorzunehmen ist, aber wenn, dann sollen nur Ärzte sie vornehmen dürfen. Das Warum dieser Einschränkung wird dann zu untersuchen sein. Örtlich bedingt ist diese Frage, weil sie nicht für alle Länder mit gleicher Tragweite in Betracht kommt. In Deutschland und Amerika bedeutet sie eine akademische Diskussion, denn in diesen Ländern kann sich jeder Kranke behandeln lassen, wie und von wem er will, kann jeder, der will, als "Kurpfuscher" beliebige Kranke behandeln, wenn er nur die Verantwortlichkeit für sein Tun übernimmt. Das Gesetz mengt sich nicht früher ein, als bis man es zur Sühne einer Schädigung des Kranken angerufen hat. In Österreich aber, in dem und für das ich schreibe, ist das Gesetz praeventiv, es verbietet dem Nichtarzt, Behandlungen an Kranken zu unternehmen, ohne deren Ausgang abzuwarten. Hier hat also die Frage, ob Laien = Nichtärzte Kranke mit Psychoanalyse behandeln dürfen, einen praktischen Sinn. Sie scheint aber auch, sobald sie aufgeworfen wird, durch den Wortlaut des Gesetzes entschieden zu sein. Nervöse sind Kranke, Laien sind Nichtärzte, die Psychoanalyse ist ein Verfahren zur Heilung oder Besserung der nervösen Leiden, alle solche Behandlungen sind den Ärzten vorbehalten; folglich ist es nicht gestattet, daß Laien die Analyse an Nervösen üben, und strafbar, wenn es doch geschieht. Bei so einfacher Sachlage wagt man es kaum, sich mit der Frage der Laienanalyse zu beschäftigen. ... (Einleitung).