Beschreibung:

) Timotheus Ritzsch Erben "sumptibus J. T. R." (für Timotheus Ritzsch Erben ?), 1685. Fol. (34 : 21 cm). Mit 2 ganzseitigen Kupferstichen ("Arbor sanguinitatis" / "Arbor affinitatis") sowie ca. 30 schemat. Darsatellung von Verwandschaftsverhältnissen. Text in Latein (zweispaltig) und Deutsch (einspaltig). Vortitel, gestochener Titel, Titel in Rot- und Schwarzdruck, 19 Bl., 253, 884 S., 64 Bl., 100 S., 4 Bl. Pergamentband der Zeit; gering fleckig, vorderes Gelenk repariert, Rücken am Fuß mit größerer (ca. 3 x 5 cm) Fehlstelle.

Bemerkung:

VD17 1:011181E;Stinzing-Landsberg II. - Die 1649 erstmals erschienene "Jurisprudentia ecclesiastica" ist das erste vollständige System des protestantischen Kirchenrechts. "Carpzov hat diese bis dahin in der Literatur und auf den Kathedern unbekannte Disciplin erst geschaffen. Es ist wohl zu beachten, daß durch ihn der Name jus ecclesiasticum in Aufnahme gebracht und die Scheidung zwischen kanonischem Recht und Kirchenrecht sowohl der Sache als dem Namen nach vollzogen ist. Er hat mit sicherer Hand die zum protestantischen Kirchenrecht gehörigen Materien begrenzt, zusammengestellt, geordnet und die Rechtssätze selbst mit der ihm eigenen Virtuosität formulirt" (Stintzing-Landsberg II, 89 zur Erstausgabe). Seine Rechtssätze ("Definitiones") gewinnt er im wesentlichen aus den im Werk umfangreich zitierten, deutschsprachigen Entscheidungen und Fallbeschreibungen des sächsischen Oberkonsistoriums. Diese, im Werk nahezu auf jeder Seite in längeren Passagen zitierten Texte, bilden eine herausragende kulturgeschichtliche Quelle, da sie die den Entscheidungen zu Grunde liegenden Fälle zusammenfassend schildern. Auf diese Entscheidungen konnte Carpzov nur zurückgreifen, da ihm die Erben des Wittenberger Professors D. Cornelius Croll, der lange Sekretär des Oberkonsistoriums gewesen war, dessen handschriftliche Fallsammlung zur Verfügung stellen. - Papier gleichmäßig leicht gebräunt, sonst von vereinzelten Flecken abgesehen, innen schönes, sauberes Exemplar.