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VIII; 605 Seiten; 19 cm; fadengeh. Broschur.
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Gutes Exemplar; Gebrauchs- u. Lagerspuren; Einband mit kl. Läsuren; hs. Besitzvermerk; Seiten gering nachgedunkelt. - ( NAZI - Literatur ) // " Die vorliegende 19. Ausgabe enthält nach dem Stande von Anfang Februar 1944 eine vollständige Übersicht über das im Groß-deutschen Reich geltende Reichsrecht, einschließlich der organisatorischen und Rechtseinführungsvorschriften für die neuen Gebiete, sowie über das preußische Recht. Wie in den früheren Ausgaben ist in der Regel das seit dem 1. August 1914 gesetzte, heute noch geltende Recht aufgeführt. Jetzt praktisch bedeutungslos gewordene Vorschriften sind in der Regel unerwähnt geblieben. Insbesondere ist grundsätzlich davon abgesehen, Vorschriften, die inzwischen aufgehoben sind, zusammen mit der Vorschrift, die die Aufhebung angeordnet hat, aufzuführen. Nur wo im Einzelfall Zweifel bestehen könnten, ist die Aufhebungsvorschrift verzeichnet worden. An dem bisherigen Grundsatz, wichtigeren Vorschriften außer Datum und Fundort eine kurze Inhaltsangabe beizufügen, ist festgehalten. Diese Inhaltsangaben sind aber im allgemeinen nur den Veröffentlichungen der neuesten Zeit beigegeben, während der Inhalt der noch in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften aus früheren Jahren regelmäßig als bekannt vorausgesetzt werden konnte. Bei der Benutzung der vorliegenden Ausgabe ist folgendes zu beachten: 1. Das Buch enthält, nach Stichworten alphabetisch geordnet, eine Übersicht über die in der Zeit vom 1. August 1914 bis Anfang Februar 1944 erlassenen Gesetze, Rechtsverordnungen und wichtigsten Verwaltungsvorschriften des Reichs und Preußens. Vor dem 1. August 1914 erlassene Rechtsnormen sind dann aufgeführt, wenn sie seit diesem Zeitpunkt geändert sind; hierbei sind, um die Feststellung des geltenden Rechtszustandes zu erleichtern, auch die vor dem 1. August 1914 liegenden Änderungen mitgeteilt. Ist eine vor dem 1. August 1914 erlassene, noch in Kraft befindliche Vorschrift nicht aufgeführt, so sieht der Benutzer des Buches daraus, daß sie seit diesem Zeitpunkt nicht geändert worden ist. Ist eine nach dem 1. August 1914 erlassene Vorschrift nicht verzeichnet, so ist sie inzwischen entweder förmlich aufgehoben oder durch Zeitablauf oder inhaltlich gegenstandslos geworden. 2. Für die seit 1938 mit dem Reich vereinigten Gebiete enthält das Buch eine Übersicht über sämtliche seit ihrer Vereinigung mit dem Reich von zentraler Stelle erlassenen Rechtsvorschriften des Reichs. 3. Die mit Rücksicht auf den Krieg erlassenen Vorschriften sind, soweit sie nicht in selbständigen Stichworten verzeichnet sind, in der Regel am Schluß der früheren einschlägigen Stichworte aufgeführt. Wer den Wortlaut aller seit dem 30. Januar 1933 erlassenen Gesetze und Verordnungen des Reichs und Preußens nebst den Ausführungsvorschriften nachschlagen will, sei auf die von dem Unterzeichneten herausgegebene Sammlung "Gesetzgebung Adolf Hitlers", Verlag Franz Vahlen, Berlin, verwiesen, die in 33 Bänden die gesamte gesetzgeberische Arbeit des Reichs und Preußens von der Machtübernahme bis zum Kriegsausbruch enthält. Diese Sammlung ist seit dem 1. September 1939 durch die gleichfalls von dem Unterzeichneten herausgegebene Sammlung "Deutsches Kriegsrecht", Verlag Franz Vahlen, Berlin, abgelöst worden. Zu beiden Sammelwerken bildet das vorliegende Buch eine zusammenfassende und erweiternde Ergänzung. " (Vorwort Werner Hoche)