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Kl.-8°. 5 w. Bl., 4 S. Register, 4 w. Bl., 343 S., 92 w. Bl. Pergamentband der Zeit.
Bemerkung:
Beginnt mit einer Historisch-politische Beschreibung Anno 1713 unternommenen Reformationsgeschäftes sowie alle wichtigen Ratsbeschlüsse vom 9. September bis 16. Dezember. Nach Seite 85 folgt ein Memorial der H.H. Deputierten von Lobl. Bürgerschaft.... - «Nach den Waldmannschen Unruhen wurde 1498 der Geschworene Brief revidiert und die Macht des Zunft-meisterkollegiums auf ein erträgliches Mass beschränkt. Diese Verfassung blieb inhaltlich bis 1713 massgebend, abgesehen von einer inhaltlich nicht relevanten Neuauflage von 1654. Im Lauf des 16. und 17. Jahrhunderts war jedoch der Einfluss weniger mächtiger Familien und Sippen ständig gestiegen und der politische Einfluss der einfachen Handwerkerzünfter gesunken. Der Trend zu oligarchischen Verhältnissen, getragen von einer reichen Schicht von Kaufleuten, Textilverlegern, «Rentiers», Offizieren und hohen Beamten aus vielleicht drei Dutzend Familien mit einem Kern von etwa einem halben Dutzend, hatte sich gegen 1700 endgültig durchgesetzt. Handwerker bildeten in den Räten eine Minderheit von teils weniger als einem Drittel der Mitglieder. Als man aber 1712 einen reinen Handwerkerstreit im exklusiven Rat und nicht in den dafür zuständigen Zunftgremien abhandelte, fühlten sich die einfachen Zünfter in ihren herkömmlichen Rechten verletzt, und es kam zu Unruhen. Es wurde eine «Ehrenkommission» eingesetzt, die die «eingerissenen Missbräuche» gegen die «heilsamen Grundsatzungen» des Standes Zürich beheben sollte. Das Resultat der Kommissionsarbeit war - wenigstens suggerieren dies die Historiker des 20. Jahrhunderts - bescheiden: Mittels Ratsbeschluss wurde die geheime Wahl auch für die Zunftmeister eingeführt. Der Geschworene Brief wurde sprachlich modernisiert und zusätzlich die Souveränität der ganzen Stadtgemeinde betont. (Mit und neben dem Rat musste bei Kriegserklärungen, Friedensschlüssen, Bündnisverträgen und Verfassungsänderungen die Gemeinde beigezogen werden.) Die Revision der Verfassung blieb in ihren Resultaten eben gerade wegen des guten Funktionierens der staatlichen und gesellschaftlichen Mechanismen beziehungsweise wegen des empfindlichen Gleichgewichts des ganzen Systems in bescheidenem Rahmen. Der «siebte Geschworene Brief» von 1713 war die erste Verfassung des Standes Zürich, die gedruckt wurde. Sie wurde in dieser Form der Konstaffel und den Zünften übermittelt, wo die Bürger Einsicht nehmen konnten. Damit war erstmals auch Verfassungsöffentlichkeit gewährleistet.» (Otto Sigg in Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218-2000. S. 33 ff. Hrsg. vom Staatsarchiv des Kantons Zürich).