Beschreibung:

177 S. : zahlr. Illustrationen ; 21 cm OKarton

Bemerkung:

Buch in sehr guter Erhaltung, Einband sauber und unbestoßen, an Kapitalen und Buchdeckel gering berieben, Seiten hell und sauber, ohne Einträge, Der Markt gehörte zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Griesbach des Kurfürstentums Bayern. Kößlarn besaß ein Marktgericht mit magistratischen Eigenrechten. Der Ortsname ist 1418 als Kostling ersturkundlich genannt, 1435 findet sich Gestel, 1443 Chöstl. Erst 1459 erscheint erstmals die Form Köstlarn. Der Name war ein Flurname und kommt von bairisch kessl, kestl in der Bedeutung ?Talkessel?: ?Anno 1364 fande man hier nur eine lautere Einöde und Wildnuß... ganz abgesöndert aber und nicht weit von einem Bächlein fand sich ein Bauren-Hof, dessen Jnnhaber der Bauer im Kessl oder der Kesslbauer vor dem Wald benamset ware. Welchen Name dieser Kesslhof glaublich daher geschöpft haben mag, weilen er ringsum mit Bergen umgeben in einer Tieffe, wo der so genannte Grafen-Wald seinen Anfang nehmet, gleichsam in einem Kessel lieget.