Beschreibung:

101 Seiten. 8°, Original Karton ( mit Namenszug in Bleistift von Prof. Benöhr, etwas fleckig und bestoßen)

Bemerkung:

Ius Postliminii: Das Ius Postliminii bezieht sich auf das Recht, das eine Person nach ihrer Rückkehr aus der Gefangenschaft wiedererlangt. Wenn jemand in Kriegsgefangenschaft geriet und später befreit wurde, hatte er das Recht, in seinen ursprünglichen Zustand zurückzukehren, als ob er nie gefangen gewesen wäre. Dieses Konzept galt nicht nur für Personen, sondern auch für Dinge wie Eigentum und Besitz. Lex Cornelia: Die Lex Cornelia war eine Gesetzgebung im antiken Rom, die auf den römischen Juristen Sulla zurückgeht. Sie umfasste verschiedene Rechtsbereiche, darunter das Strafrecht und das Wahlrecht. In Bezug auf das Strafrecht behandelte die Lex Cornelia unter anderem die Verfolgung von Mord und Vergiftung. - Seiten unaufgeschnitten, durchgehend leicht stockfleckig, ansonsten gut erhaltenes Exemplar. PA2