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Bemerkung:
Seltene komplette Folge der Protokolle der 2. Lesung, wichtige Vorarbeiten zur Einführung eines einheitlichen Gesetzbuches. Eine Vorkommission machte dem Bundesrat hinsichtlich der Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches Vorschläge, die weitgehend auf ein Gutachten des Professors für Handelsrecht, Levin Goldschmidt, zurückgingen und ausführlich begründet waren. Die 1. Kommission unter Vorsitz von Heinrich Eduard von Pape bestand aus 9 Richtern und Ministerialbeamten und zwei Professoren, darunter dem Pandektisten Bernhard Windscheid, wurde 1874 vom Bundesrat einberufen und kam am 17. September 1874 erstmals zusammen. Eine 1890 einberufene 2. Kommission unter der Leitung ihres Generalreferenten Gottlieb Planck bestand aus einem deutlich erweiterten Kreis von Kommissionsmitgliedern sowie Kommissaren der Reichsleitung. 1895 legte sie den 2. Entwurf (nebst sieben Bänden ?Protokolle?) vor, an dem diesmal auch Nichtjuristen beteiligt waren. Nachdem der Bundesrat geringfügige Änderungen vorgenommen hatte, leitete er ihn 1896 dem Reichstag weiter, der ihn als ?dritten Entwurf? aufgriff, um seinerseits kleinere Veränderungen vorzunehmen. Am 18. August des Jahres wurde das Gesetz nach 23 Jahren beschlossen und verkündet - A. Achilles war ordentliches Mitglied der zweiten BGB-Kommission und hatte als Kommissar der Justizverwaltung wesentlichen Einfluss auf die Kodifikation des Immobiliarsachenrecht. A. Gebhard war Mitglied der ersten und zweiten Kommission für die Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches. 1897 wurde der 1896 pensionierte Gebhard zusammen mit Alexander Achilles von der Reichsregierung mit der Überarbeitung der Kommissionsprotokolle für den Druck beauftragt. P. Spahn war Fraktionschef des Zentrums im Reichstag. Im Reichstag war er als Vorsitzender der Beratungskommission maßgeblich an der Ausarbeitung des BGB beteiligt. Maßgeblichen Einfluss hatte er auch bei der Abfassung des neuen HGB und der Verfassung von Elsaß-Lothringen. - Stempel auf Titel. Gä-II-6-7