Beschreibung:

* 69 Seiten, 1 weißes Blatt. - VORGEBUNDEN: Allgemeine Städte-Ordnung für das Königreich Sachsen, mit dem dazu gehörigen Gesetze und der Verordnung vom 2ten Februar 1832. Ebenda, (1832). 144 Seiten. 16,5 x 10,5 cm. Marmorierter Halbleinenband der Zeit (Gelenke berieben).

Bemerkung:

*** Bemmann-Jatzwauk I/2, 1 und 166. - Sammelband mit zwei seltenen Drucken: die erste sächsische Verfassung und die Städte-Ordnung. - Die Verfassungsurkunde ist das erste zusammenhängend formulierte und umfassende Staatsgrundgesetz für Sachsen, an dessen Entwurf der Liberale Bernhard von Lindenau maßgeblich mitwirkte und das von 1831 bis 1918 galt. - Fliegender Hintersatz abgetrennt. Braunfleckig.