Beschreibung:

176 S. Broschur.

Bemerkung:

Vorbesitzer Vermerk auf dem vorderen Einband mit Kugelschreiber. Die ersten Seiten sind leicht stockfleckig, ansonsten ein sehr gutes und sauberes Exemplar ohne Anstreichungen. Erschlossen durch Personen-, Orts- und Sachregister. - INHALTSVERZEICHNIS -- Widmung -- Vorwort -- Abkürzungen -- Einführung -- I. Die Herausbildung des Begriffes Privatdozent -- II. Die außerplanmäßigen Lehrer der Freiburger Hochschule bis 1818 -- III. Die Freiburger Privatdozenten 1818-1955 -- 1. Die Norm vom 14. April 1818. Ihre Weiterentwicklung zu Habilitationsordnungen der Fakultäten -- 2. Die Zahl der Privatdozenten -- 3. Die landschaftliche und soziale Herkunft -- 4. Der Bildungsgang vor der Habilitation -- 5. Das Habilitationsalter im 19. Jahrhundert -- 6. Zur wirtschaftlichen Lage -- 7. Von der Lehr- und Forschungstätigkeit der Privatdozenten -- 8. Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Die Nichtordinarienver- einigung -- 9. Die Dauer der Privatdozententätigkeit -- IV. Biographische Daten der Privatdozenten, die 1818-1899 die Venia legendi erwarben -- 1. Privatdozenten der Theologischen Fakultät -- 2. Privatdozenten der Juristischen Fakultät -- 3. Privatdozenten der Medizinischen Fakultät -- 4. Privatdozenten der Philosophischen Fakultät -- Schluß. -- Exkurse -- I. Lebensschicksale einiger Privatdozenten -- II. Nichthabilitierte Lehrer der Medizin an der Freiburger Universität seit 1818 -- Anlagen -- I. Anfrage des Freiburger Engern akademischen Konsistoriums an den Engeren akademischen Senat in Heidelberg bezüglich der daselbst bei der Habilitation von Privatdozenten zu erfüllenden Bedingungen. Freiburg, 11. März 1818 -- II. Vortrag des Geheimen Hofrats Prof. Ritter Ecker über die Habilitation der Privatdozenten. Freiburg, 3. April 1818 -- III. Antwort des Engern akademischen Konsistoriums Freiburg an das Ministerium des Innern in Karlsruhe auf dessen Erlaß vom 24. März 1818 bezüglich der Habilitierung der Privatdozenten mit der Bitte, die in den beigefügten Schriftstücken dargelegten Vorschläge zu genehmigen. Freiburg, 6. April 1818 -- IV. Das Ministerium des Innern setzt die Norm über die Habilitierung der Privatlehrer, deren Pflichten und Rechte für die Universität Freiburg i. Br. in Kraft. Karlsruhe, 14. April 1818 -- V. Das Freiburger akademische Konsistorium setzt eine Kommission ein zur Beratung einer Revision der Norm vom 14. 4. 1818. Freiburg, 19. Mai 1825 -- VI. Verfügung des Kurators der Universität Freiburg an das akademische Kon- sistorium betr. die fernere Zulassung von Privatdozenten. Freiburg, 17. Mai 1829 -- VII. Schreiben des Dekans der philosophischen Fakultät in Sachen der Habilita- tionsordnung an den Senat der Universität. Freiburg, 29. August 1832 -- VIII. Erlaß des Ministeriums des Innern betr. die Zulassung von Privatdozen- ten an den badischen Landesuniversitäten. Karlsruhe, 19. Januar 1835 -- IX. Von Universitätssyndikus Dr. Biecheler zusammengestelltes Verzeichnis der Privatdozenten, die bis zum Jahre 1841 die Venia legendi in Freiburg er- halten haben. Freiburg, 18. Februar 1843 -- X. Stellungnahme der Freiburger akademischen Instanzen zur Frage der la- teinischen Sprache bei den Disputationen der Privatdozenten. Freiburg, März bis November 1845. -- 1. Prorektor und Senat der Universität Freiburg richten auf Ersuchen des Kurators vom 20. März 1845 an die vier Fakultäten die Aufforderung, sich zur Frage der bei den Disputationen der Privatdozenten zu ver- wendenden Sprache zu äußern. Freiburg, 27. März 1845 -- 2. Antwort der theologischen Fakultät. Freiburg, 12. April 1845 -- 3. Antwort der juristischen Fakultät. Freiburg, 20. April 1845. -- 4. Antwort der medizinischen Fakultät. Freiburg, 14. Juni 1845 -- 5. Antwort der philosophischen Fakultät. Freiburg, 6. September 1845 -- 6. Der Senat der Universität Freiburg legt über den Kurator dem Mini- sterium des Innern die Berichte der vier Fakultäten und seine eigene Stellungnahme vor. Freiburg, 28. Oktober 1845. -- 7. Der Kurator bringt der Universität Freiburg die Verfügung des Innen- ministeriums vom 14. November, die eine Dispens von der lateinischen Disputationssprache der Privatdozenten dem Ermessen der Fakultäten anheimstellt, zur Kenntnis. Freiburg, 24. November 1845 -- XI. Rangordnung bei feierlichen Aufzügen und Versammlungen des Corpus academicum, erneuert nach Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1840, Nr. 412, publiziert durch Senatsbeschluß vom 27. April 1846 -- XII. Durch Ministerialerlaß vom 17. Januar 1857 genehmigte Habilitationsord- nung der Freiburger philosophischen Fakultät -- XIII. Entwurf einer Habilitationsordnung der Freiburger medizinischen Fakultät vom Jahre 1863, vorgelegt von deren Dekan Professor Dr. de Bary -- XIV. Anfrage des Rektors der Universität Gießen beim Senat der Universität Freiburg über das Verhältnis der Assistenten akademischer Institute zu den Privatdozenten hinsichtlich der Abhaltung von Vorlesungen und der Be- teiligung am Unterricht. Gießen, 28. November 1865. Antwort des Frei- burger akademischen Senats. Freiburg, 6. Dezember 1865 -- XV. Habilitationsordnung für die juristische Fakultät zu Freiburg i. Br. vom 25. Juli 1873 -- XVI. Habilitationsordnung der theologischen Fakultät zu Freiburg i. Br. vom 29. Juli 1873 -- XVII. Habilitationsordnung der medizinischen Fakultät (ohne Datum), vom Mi- nisterium genehmigt am 17. Januar 1883 -- XVIII. Senatsbeschluß über die Rechte und Pflichten der Honorarprofessoren, Extra- ordinarien und Privatdozenten. Freiburg, 5. Januar 1892 -- XIX. Habilitationsordnung der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg 1894 -- XX. Habilitationsordnung der medizinischen Fakultät der Universität Freiburg. Genehmigt durch Ministerialerlaß Nr. 3704 vom 15. Februar 1898. -- XXI. Tabellen aus einer Denkschrift der Freiburger Nichtordinarien vom Jahre 1910, dem Senat der Universität vorgelegt -- XXII. Verordnung des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts über die Stellung der Nichtordinarien innerhalb der Organisation der badischen Landesuniversitäten. Karlsruhe, 23. Februar 1911 -- XXIII. Der Senat der Universität Freiburg i. Br. beschließt die Einsetzung einer Arbeitskommission zur Beratung der die Nichtordinarien beschäftigenden Hochschulprobleme. Freiburg, 7. Mai 1913. -- XXIV. Verordnung des Ministers des Kultus, des Unterrichts und der Justiz, die Voraussetzungen für die Habilitation an den badischen Hochschulen be- treffend. Karlsruhe, 15. Februar 1934 -- XXV. Gegenwärtig geltende Habilitationsordnungen der fünf Freiburger Fakultäten -- 1. Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Frei- burg i. Br. (Fassung vom 1. Oktober 1945, mit Nachträgen vom 23. Fe- bruar 1946 und 2. Juli 1951) -- 2. Habilitationsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. (Neufassung 1951) -- 3. Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Frei- burg i. Br. (Fassung vom 13. April 1951) -- 4. Habilitationsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Freiburg i. Br. -- 5. Habilitationsordnung der Naturwissenschaftlich-Mathematischen Fakul- tät der Universität Freiburg i. Br. (Fassung vom 7. Mai 1952). -- Quellen und Literatur -- Personen- und Ortsregister -- Sachregister.