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S. 264-309 (einseitig) Kopie eines Sonderdrucks, klammergeheftet, 15,5*22 cm.
Bemerkung:
Mit Widmung des Autors. - Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Name des Autors hs. auf dem Einband, sonst sehr sauber. - Aus dem Text: Wenn auch der Schutz des Kirchengutes als eines Grundrechts der Kirche, dem im geltenden deutschen Staatskirchenrecht überragende Bedeutung zukommt, erst das Ergebnis tiefgreifender verfassungsrechtlicher Veränderungen des 19. Jahrhunderts ist, wie Johannes Heckel überzeugend dargelegt hat, so haben doch Schutzversprechen an die Kirche gegen Übergriffe durch die weltliche Gewalt schon seit den Tagen der Antike im Verhältnis der Kirche zur weltlich-politischen Herrschaft eine zentrale Rolle gespielt, und Fragen des kirchlichen Vermögensrechts, die Regelung der Rechtsverhältnisse des Kirchengutes durch die Inhaber der Territorialherrschaft sind nicht erst durch die Reformation hervorgerufen worden. So wie die mittelalterliche Entwicklung des Verhältnisses von geistlicher und weltlicher Gewalt für Ursprung und Gestaltwerdung des ?modernen Staates? von grundlegender Bedeutung war, so kommt innerhalb dieses Prozesses dem Verhältnis von Kirchengut und Staatsgewalt besondere Bedeutung zu. Für oder gegen wen Schutz des Kirchengutes zugesagt wurde, was im einzelnen zu schützen war und ob demjenigen, der im Mittelalter die Schutzpflicht beanspruchte und wahrnahm, über die Schutzpflicht hinaus weitere Rechte am Kirchenvermögen zukamen oder gar erst aus ihr erwuchsen, das sind Fragen, die untrennbar mit der Entstehung des landesherrlichen Kirchenregiments verbunden sind, in dem bereits der Souveränitätsanspruch des neuzeitlichen Staates aufleuchtet.