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Beschreibung:
(Neudruck einer Schrift von 1802) / Jubiläumsgabe zum 100jährigen Bestehen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler.. 47 Seiten; 22 cm; fadengeh. Orig.-Pappband.
Bemerkung:
Gutes Exemplar; Einband mit kl. Läsuren u. leicht berieben. - Mit 2 Beilagen: 1 Orig.-Lithographie (Göschen) / Brief von Wieland an Göschen (Abdruck Autograph). - " ... bloss abgedruckt für die Herren Vorsteher und meine übrigen Herren Collegen, zur Prüfung, Verbesserung und Ergänzung" (Titelblatt) // Georg Joachim Göschen (* 22. April 1752 in Bremen; ? 5. April 1828 in Grimma) war ein Verleger der Goethe-Zeit. Zu seinen Autoren zählten u. a. Friedrich Schiller, Johann Wolfgang von Goethe, Christoph Martin Wieland und Friedrich Gottlieb Klopstock. ? Göschen war bestrebt, auch äußerlich ansehnliche Bücher herzustellen. 1793 gründete er auch eine eigene Druckerei in Leipzig. Er verlegte die Druckerei 1797 nach Grimma auf den Markt 11. Die Leipziger Zunftregeln schrieben vor, dass die Bücher in Frakturschriften erscheinen müssten. Dagegen wurden ihm in Grimma uneingeschränkte Privilegien eingeräumt, dies ermöglichte ihm, moderne Typographien zu verwenden, auch die von ihm geschätzten Antiquaschriften von Giambattista Bodoni und John Baskerville. In Grimma arbeitete sein Freund Johann Gottfried Seume bei ihm als Korrektor. Dessen Autobiographie Mein Leben veröffentlichte er 1813. Göschen selbst schrieb ein heute vergessenes Lustspiel und seine Erinnerungen. ? (wiki) // " ? Schlechte Gesinnungen sind die trüben und mächtigen Quellen der mannigfaltigen Mißbräuche, welche uns am schwersten drücken, und am meisten entehren. Zwar wird es den Buchhändlern eben so wenig als den übrigen Kaufleuten glücken, ihren Handel von Betrug, Chikanen, niedrigen Pfiffen, Ungerechtigkeiten und Brutalitäten gänzlich zu reinigen; aber es wird schon viel gewonnen seyn, wenn durch festgesetzte Artikel deutlich erklärt wird, was Betrug, Chikane, was überhaupt entehrende Handlungen sind. Bey der übrigen Kaufmannschaft gilt der Betrüger, der Chikaneur, der schlechte Zahler für das, was er ist; man unterscheidet ihn von dem rechtlichen und soliden Manne: bey uns ist es so weit gekommen, daß Ueberlistungen, kleinliche Kniffe, Beeinträchtigungen und feine Betrügereyen für Manche ein eignes Studium ausmachen, und die Gewandtheit darin von diesen Unwürdigen für das große Ziel gehalten wird, darnach ein junger Mensch streben müsse, wenn er als ein kluger und vollkommner Buchhändler in seinem Laden und auf der Messe glänzen will. Der Anfang dieses Aufsatzes und die in der Folge vorkommenden Artikel werden gewiß etwas beytragen, diesen Glanz zu mildern. Noch kräftiger aber wird das Beste und die Ehre unsers Handels, wenigstens für die fernere Zukunft, befördert werden, wenn wir das einfache Hausmittel ergreifen und unsre Zöglinge zu rechtlichen Menschen erziehen; wenn wir diesen durch Lehren und Beyspiel täglich tief einprägen, daß ein Buchhändler, wenn er nicht allgemein verachtet seyn will, vor allen Dingen durchaus ein rechtschaffner Mann seyn müsse. ? Mangel an hinlänglichem Vermögen ist für den Buchhandel eine nicht weniger ergiebige Quelle von Verderbnissen. In §. IV. ist, däucht mir, überzeugend dargethan worden, daß zum Buchhandel Geld gehört. ? (S. 10/11)