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8°. 64 SS. Roter Pp. d. Zt. (beschabt und fleckig, Kapitale bestoßen).
Bemerkung:
Die militärische Tradition der Bürgergarde (Bürgermiliz) reicht bis in das Mittelalter und die Türkenbelagerungen zurück. 1806 wurde von Bürgermeister Stephan Wohlleben eine 1803 entworfene und vom Kaiser geändert genehmigte Grundverfassung erlassen. Die Bürgermiliz gliederte sich in sieben Abteilungen: Artillerie-Bombardier-Corps; 1. Bürgerregiment; 2. Bürgerregiment [Stadt-Miliz]; Bürger-Grenadier-Division; Scharfschützen-Corps; Cavallerie-Corps; Corps der Akademie der bildenden Künste.- Innendeckel mit Bibl.-Schild (Ignaz Dörfler).- Etwas gebräunt, leichte Gebrauchsspuren.
Erhaltungszustand:
Slg. Mayer 2081. Gugitz 2054.-