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8vo. (I:) VIII, 282, (II:) IV, 140, (III:) IV, 156 S. Zeitgenössischer Pappband. 3 Hefte in 1 Band (= alles Erschienene).
Bemerkung:
Wächter (1797-1880) zählt zu den berühmtesten und höchst angesehensten Juristen des 19. Jahrhunderts. Sein Name ist vor allem mit den Universitäten Tübingen und Leipzig verbunden. Er wurde bereits 1819 a. o. Professor, dann 1822 o. Professor in Tübingen. Von 1833 bis 1835 bekleidete er einen Lehrstuhl in Leipzig, kehrte aber nach Tübingen zurück und war dort bis 1851 Kanzler der Universität. Im Jahre 1852 folgte er wiederum einem Ruf nach Leipzig, wo er im Jahre 1880 verstarb. Im Jahre 1851/1852 bekleidete Wächter für ein Jahr das Amt des Präsidenten des Oberappellationsgerichts (Oberster Gerichtshof der Vier Freien Städte) in Lübeck. Er war im Jahre 1860 Mitbegründer des Deutschen Juristentages, zu dessen erstem Präsidenten er auch gewählt wurde. Neben dem Strafrecht widmete sich Wächter vor allem dem Privatrecht, thematisch umrissen von der vorliegenden Arbeit. Sein "Handbuch des im Königreiche Württemberg geltenden Privatrechts" ist ein Klassiker der Rechtsliteratur, seine "Pandekten" wurden von seinem Sohn Oskar in den Jahren 1880 und 1881 in 2 Bänden herausgeben.
Erhaltungszustand:
(mit Exlibris auf Innendeckel, schöner Zustand).