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Beschreibung:
8vo. XV, 534, 18 S.; XXVII, (535-) 1110 S. Zeitgenössische Halbleinenbände mit Buntpapierbezug und Rückentitelprägung. 2 Bde.
Bemerkung:
Letzte Auflage des Pandektenlehrbuches von Dernburg! - Der Einschnitt aller Pandektenlehrbücher war das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900. Das Pandektenlehrbuch wurde zunächst von Biermann überarbeitet. Die achte Auflage übernahm Paul Sokolowski, vormals außerordentlicher Professor an der Universität Berlin und ordentlicher Professor an der Universität Königsberg. Er nahm sich vor, das Pandektenlehrbuch Dernburgs dem BGB anzupassen. Dabei galt das Augenmerk den Vorgaben durch das BGB. Die Stoffmengen, die das gemeine Recht zwar aufgenommen, aber vom BGB dann nicht übernommen worden sind, liess Solokowski weg. Es ist ein Pandektenlehrbuch des BGB entstanden, das - wie der Autor berichtet - grossteils noch mit Dernburg abgesprochen worden ist.
Erhaltungszustand:
(Vorsätze von Bd. 1 erneuert).