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Beschreibung:
4 Bll.; 2 Bll., 134 S.; 2 Bll., 78 S. Schlichter broschierter Umschlag der Zeit.
Bemerkung:
*Seltene Quellenschrift zur Stellung der Frankfurter Judenschaft. - Nach einer kurzen Einführung des Bürgermeisters von Frankfurt werden 2 Kapitel behandelt: 1. Das Rechts - und Gemeindeverhältrnis der Judenschaft zu Frankfurt am Main, geschichtlich und rechtlich dargestellt (S. 1-78) - Endet mit den Worten "Hiernach darf der Senat (...) von der gerechten und tiefen Einsichten der hohen deutschen Bundes-Versammlung der Verweisung der jüdischen Querulanten an die städtische Behörden vertrauensvolll und beruhigt entgegensehen". - 2. Gutachten der Königlich Preußischen Juristen-Facultät zu Berlin (S. 79-134). - 3. Die Anlage 3 mit eigener Seitenzählung: "Ueber die Ansprüche der Judenschaft zu Frankfurt am Main auf das volle Bürgerrecht dieser Stadt" (2 Bll., 78 Seiten). - Dalberg führte unter der Vorherrschaft von Napoleon eine Reihe von Reformen in der mittelalterlichen Stadtverfassung ein. Die nach dem Fettmilch-Aufstand erlassene Ratsverfassung von 1614, die den Patrizierfamilien der Ganerbschaften die Vorherrschaft sicherte, wurde abgeschafft, Justiz und Verwaltung nach französischem Vorbild reformiert. Alle Bürger, gleich welcher Konfession, erhielten das Recht, die 28 Bürgerrepräsentanten, eine Art Stadtparlament, in gleicher und geheimer Wahl zu bestimmen. Am 28. Dezember 1811 erhielten auch die Frankfurter Juden gegen die Zahlung einer kollektiven Ablösung von 440.000 Gulden die volle bürgerliche Gleichberechtigung. Um die künftige Verfassung wurde noch über ein Jahr gerungen. Am 18. Oktober 1816 wurde die Konstitutionsergänzungsakte in einer feierlichen Bürgerversammlung auf dem Römerberg beschworen. Die neue Verfassung restaurierte in wesentlichen Teilen die alten reichsstädtischen Gesetze, wobei die Rolle des Rats nun dem Senat zufiel. Nach der Konstitutionsergänzungsakte ruhte ?die Souveränität der Stadt auf der Gesamtheit der christlichen Bürgerschaft?. Die Bewohner der Frankfurter Landgemeinden und die Juden galten wieder als Staatsuntertanen ohne volle Bürgerrechte. - Erst am 1. September 1824 beschloss die Gesetzgebende Versammlung nach achtjährigen Auseinandersetzungen, in der zuletzt Österreich und Preußen zugunsten der Frankfurter Juden interveniert hatten, das Gesetz zur privatbürgerlichen Gleichstellung der Juden.