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Erlassung der Ladungen, Führung des Processes, Bestimmung der Canzley und Gerichtstaxen, Depositen etc. nicht minder die in Civil, Brüchten und Criminal- auch Militairsachen ergangenen Verfügungen enthält.. 1. Band, 2. Teil (von 2). 1 Bl., S. 835 - 1814. Quart (22 x 18 cm)
Bemerkung:
**Umfangreiche Sammlung von juristischen Verordnungen, die im Hochstift Osnabrück erlassen wurden. Justus Friedrich August Lodtmann (1743 Osnabrück - 1808 Osnabrück) war Verwaltungsjurist und Autor juristischer und historischer Werke zur Osnabrücker Geschichte. Er gab im Jahre 1783 den ersten Band des "Codex" (in 2 Teilen) heraus; es folgte - posthum im Jahre 1819 erschienen - ein zweiter Band unter anderer Autorenschaft. * In den Gelenken u. im Rücken mit Leder unterlegt. Titelblatt mit Ausschnitt im Oberrand (kein Textverlust). Sauberes, breitrandiges Exemplar.