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294 S. : Ill. ; 25 cm, Pp., gebundene Ausgabe, Hardcover/Pappeinband, Exemplar in gutem Erhaltungszustand
Bemerkung:
Mehr als drei Jahre Recherchen investierten die Gebrüder Claus und Gert Legal, dann hatten sie aus zahlreichen Staats-, Stadt- und Kirchenarchiven zum Thema ?Friedrich der Große? ein Ergebnis zusammengetragen, mit dem sie jetzt an die Öffentlichkeit treten. In Form eines Buches, welches an historischer Stätte, der Schloss-Ruine zu Dahlen, am 14. August 2010 vorgestellt werden soll. Der einstmals bezaubernde gräfliche Landsitz hat geschichtlich gesehen einiges zu bieten. Das Außergewöhnliche seines Vorhandenseins besteht nicht allein darin, dass Preußens König Friedrich II. das feine Barockschlösschen im nordsächsischen Dahlen vom 19. Februar bis 13. März 1763 zu seiner befristeten Residenz erkoren hatte. Ebenso ist es der Tatsache geschuldet, dass am Ende eines langen Krieges - des sogenannten Siebenjährigen - hier Preußens Monarch seine Unterschrift unter den zuvor in Hubertusburg ausgehandelten Friedensvertrag gesetzt hat. Beide Ereignisse von historischem Rang feiern 2013 ihr 250-jähriges Jubiläum. Während seines 23-Tage-Aufenthaltes auf Schloss Dahlen richtete Friedrich sich nicht, wie man vermuten möchte, in den beiden vorhandenen Prunksälen mit angenehmem Parkblick häuslich ein. Vielmehr genügten Ihro Majestät zwei relativ bescheiden ausgestattete Gemächer von der Größe 6,5 bzw. 7,5 mal 5 Metern im Parterre als standesgemäße Bleibe. Mit insgesamt fünf hohen Fenstern, die den Blick freigaben auf den Wirtschaftshof. Eine der vielen kleinen Entdeckungen, die beim Leser für einige Überraschung sorgen. Tagsüber muss es hier recht lebhaft zugegangen sein. Zumal sich unmittelbar unter dem königlichen Logis die Schlossküche mit dem einzigen Zugang zur Anlieferung aller benötigten Lebensmittel und sonstigen Waren befunden hat ? und heute bei Führungen durch das Schloss zu betreten ist. Vor Ort entdeckten die Autoren ein zusätzliches interessantes Detail: War der König geneigt, seine Blicke nach draußen etwas weiter schweifen zu lassen, dann konnte er direkt in den Innenhof des zum Schloss gehörigen Rittergutes sehen. Und da befand sich rechter Hand ? der Misthaufen. Unvergleichlich größere Bedeutung besitzt freilich, welche Erkenntnisse die beiden Legals aus einem im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrten Dokument schöpfen konnten. Das bemerkenswerte Papier von 38 Seiten Umfang entstand als Folge der vom preußischen König unter strikter Geheimhaltung verfügten Plünderung des Jagdschlosses Hubertusburg zu Beginn des Jahres 1761. Verfasst wurde die Mitteilung an den königlich-kurfürstlichen Hof in Dresden unter dem Titel ?Unterthänig-gehorsamster Bericht wegen Ausräumung und Zerstörung Hubertusburg? von einem Kronzeugen, dem Schlossverwalter George Samuel Götze. Glaubhaft schildert darin der 64-Jährige, unter welchen bedrückenden Umständen er, und mit ihm die übrige Dienerschaft, die von preußischer Soldateska verursachten Schreckenswochen auf dem Schloss erlebten. Wie sich anhand dieses Rapports nun zeigt, viele darin aufgeführte Begebenheiten sind bislang völlig unbekannt gewesen. Insofern stellt dieser Fund ein einzigartiges zeitgeschichtliches Dokument dar. Von dessen Existenz man zwar Informationen besaß, eine Auswertung aber aus unerfindlichen Gründen niemals erfolgte. So gesehen, birgt der Inhalt des Götze-Berichtes einige hochgradige Überraschungen. Beispiele, die das anschaulich werden lassen, sind: Die Dauer der Plünderung, so heißt es nach gegenwärtiger Lesart, habe 12 Wochen betragen; die Alleinschuld müsse sich der Freischaren-Kommandeur Quintus Icilius anrechnen lassen; die Hauptkomplizen der plündernden Preußen seien zwei jüdische Händler gewesen; das Privateigentum der Dienerschaft blieb aufgrund eines königlichen Befehls unangetastet; allein der Kaplan Schubert hätte sich für die Verschonung der Schlosskapelle eingesetzt; Friedrich II. habe während der Plünderung zeitweise in Dahlen sein Hauptquartier aufgeschlagen. Demgegenüber führt Schlossverwalter Götze aus: 16 Wochen währte die Plünderung ? datiert vom 18. Januar bis 07. Mai 1761; Quintus Icilius übte zwar den Oberbefehl aus, vor Ort aber stand die Aktion unter dem Kommando eines Leutnants Thiele, ?eines Fuhrmanns Sohn aus Halle an der Saale?. Dessen Name ist in der Geschichtsschreibung bisher niemals in Erscheinung getreten; die Helfershelfer der Preußen setzten sich aus zwei christlichen und einem jüdischen Händler zusammen, Zeuge Götze erwähnt alle drei namentlich; Götze berichtet von Plünderungen in seinem Logis ? u.a. Raub seines Porzellans - sowie des Gartenhauses; Götze und Kaplan Schubert nahmen gemeinsam den Kampf um den Erhalt der Schlosskirche auf; kein Hinweis findet sich beim Schlossverwalter, wonach Friedrich II. zur Zeit der Plünderung jemals in Dahlen im Quartier gelegen habe. Neben all diesen Fakten, deren Kenntnis eine teilweise Neubewertung des Ablaufs der Plünderung auf Schloss Hubertusburg nach sich ziehen dürfte, wird dem Leser der entbehrungsreiche Alltag nahegebracht, dem sich die Bevölkerung unter Kriegsbedingungen ausgesetzt sah. Etwa illustriert am Beispiel der Messemetropole Leipzig. Oder an Begebenheiten, welche dem ?Gemayne Buch? (Gemeindebuch) des drei Kilometer von Dahlen entfernten Dorfes Schmannewitz entnommen sind. Das macht insofern Sinn, als sowohl Dahlen wie Schmannewitz unter der Lehens-und Gerichtshoheit der Grafen von Bünau stehen, den Besitzern des Dahlener Schlosses. Das den Zeitraum von 1755 bis 1762 umfassende Schmannewitzer Gemeindebuch wurde den Autoren dankenswerterweise zur Auswertung überlassen. Ein exklusives Nutzungsrecht, denn niemals zuvor war es in die Hände anderer gelangt, weil von seiner Existenz nirgendwo etwas bekannt war. Erst angeregt durch die Buch-Recherche war der Leiter des Dahlener Heimatmuseums überraschend darauf gestoßen. Vom Archivstaub zweier Jahrhunderte rundum bedeckt, glückte Hartmut Finger die Entdeckung einer historisch bedeutsamen Quelle. Sozusagen ein ?Jahrhundertfund?. Schloss und Rittergut von Dahlen, wo Friedrich II. ab dem 19. Februar 1763 sein Domizil aufschlug, gehörte dem Reichsgrafen Heinrich von Bünau ? Staatsmann, Diplomat, Gelehrter. Eine der bekanntesten und verdienstvollsten Persönlichkeiten seiner Zeit. Doch als der König in dessen Schloss einzog, lebte der Graf nicht mehr. Zehn Monate zuvor war er auf seinem Gut in Oßmannstedt bei Weimar verstorben ? an den Folgen preußischer Kerkerbedingungen von März bis August 1761 in Leipzig und Magdeburg. Das Wissen um diese sechs Monate währende Arrestzeit erweist sich heute als wenig umfassend. Den Autoren gelang es durch zwei Brieffunde, sowie durch die Auswertung der ?Leipziger Zeitungen? von 1761, bisher nicht bekannten Umständen seiner Einkerkerung auf die Spur zu kommen. Die gewonnenen Erkenntnisse dürften geeignet sein, die ?Bünau-Forschung? um ein paar neue Details zu bereichern. Schließlich griffen die Autoren auf die Möglichkeit zurück, ihre Recherchen auf Leipziger und Magdeburger Zeitungen jener Epoche auszuweiten. Deren Nutzung erwies sich ebenso als große Bereicherung, wie gleichfalls das Forschen im ?Ausgabenbuch über Ausgaben für die Besatzung in der Pleißenburg 1746 bis 1763? aus dem Stadtarchiv in Leipzig. Versuchten sich die beiden Hobby-Historiker an einem konventionellen Sujet, eine Erzählweise mit zum Teil amüsantem Einschlag gestanden sie sich dennoch zu. Eine erstaunliche Wirklichkeit lieferte ihnen hierfür ausreichend Anlässe. Dank launiger, wenn auch meistenteils unfreiwillig komischer Vorlagen. Beigesteuert vom preußischen König bis hin zum sächsischen Schlossverwalter. Oder einem Obrist Wachtmeister bei den fränkischen Reichstruppen: Christoph Philipp Freiherr von und zu Guttenberg (1723-1790). Urahn eines prominenten Politikers unserer Tage. Die Beweise sprechen für sich: Historie ist weder langweilig noch humorlos. 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