Beschreibung:

8vo. Tb., 3 Bll., 96 S. (angebunden:) DEMELIUS, Gustav, Die Exhibitionspflicht in ihrer Bedeutung für das classische und heutige Recht. Juristische Untersuchung. Gratz, Verlag von Leuschner & Lubensky, 1872. IV, 282 S. (angebunden:) DEMELIUS, Gustav, Die Confessio im römischen Civil-Process und das gerichtliche Geständnis der neuesten Processgesetzgebung. Graz, Verlag von Leuschner & Lubensky, 1880. IV, 408 S. (angebunden:) DEMELIUS, Gustav, Schiedseid und Beweiseid im römischen Civilprozesse. Beitrag zur Erörterung der Eidesfrage. Leipzig, Verlag von Bernhard Tauchnitz, 1887. VI, 152 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, Buntpapierbezug u. Rückentitelprägung.

Bemerkung:

Der Band versammelt 4 Schriften von Demelius (1831-1891), der seinerzeit zu den führenden Römischrechtlern in Österreich und im deutschen Sprachraum zählte. Einen frühen Ruf an die Universität Wien lehnte er ebenso ab wie spätere Rufe an die Universitäten Gießen und Würzburg (als Nachfolger Ferdinand Regelsbergers). Demelius ist gebürtiger Deutscher, dessen biographische Bezugspunkte zunächst in Allstedt (heute Sachsen-Anhalt), Weimar, Jena und Eisenach lagen. An der Universität Jena studierte er u. a. bei Heinrich Danz, Eduard Fein und Burkard Wilhelm Leist. Auf Initiative Eduard Egmund Joseph Chambons, des Professors für Römisches Recht, ging Demelius nach Prag, wo er seit 1856 als Privatdozent lehrte. Es folgten Rufe auf ordentliche Lehrstühle an den Universitäten Krakau (1857), Graz (1862) und Wien (1881).

Erhaltungszustand:

(kl. St.a.Tbrückseite).