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Beschreibung:
8vo. VII, 131 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Rückentitelschildchen, Buntpapierbezug u. 3-seitigem Rotschnitt.
Bemerkung:
Seltene dritte Ausgabe der berühmten Streitschrift zur Kodifikationsfrage, zugleich die programmatische Grundschrift der historischen Rechtsschule! - Hübsches Exemplar, ehemals aus der Bibliothek des Reichsbankdirektoriums stammend, mit dessen Stempel auf Vorderdeckel. Die Erstausgabe erschien im Jahre 1814. Eine zweite Ausgabe von 1828 wurde um ein Vorwort Savignys sowie 2 Beilagen erweitert, die eigentliche Grundschrift blieb unverändert. Die vorliegende dritte Ausgabe von 1840 ist die letzte Ausgabe, die noch zu Savignys Lebzeiten herausgebracht wurde. Sie beruht auf der zweiten Ausgabe von 1828, die inhaltlich unverändert übernommen wurde, aber durch den drucktechnischen Neusatz mit weniger Seiten auskommt. Es wurden, so zumindest Jacques Stern in seiner Ausgabe von 1914, lediglich drucktechnische Fehler der früheren Ausgaben ausgebessert. Eine Titelauflage der vorliegenden Ausgabe erschien im Jahre 1878. Es wurde also der originale Buchblock der dritten Ausgabe lediglich mit einem neuen Titelblatt versehen. Die letzte Ausgabe im 19. Jahrhundert erschien dann 1892, bis im Jahre 1914 Jacques Stern beide Titel zur Kodifikationsfrage (Thibauts und Savignys) in einer Ausgabe zusammenfasste, die er mit weiteren Informationen zur Erscheinungsgeschichte versah. Auf dieser Ausgabe fußen die Nachdrucke, die 1959 in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft und 1974 im Verlagshaus Beck (Letztere mit einem Vorwort von Hattenhauer) erschienen. - Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte der große Pandektist und Heidelberger Professor der Rechte Thibaut (1772-1840) in einer kleinen Schrift eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach dem Code civil von 1804 und dem Österreichischen Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB) von 1811 lag die Frage und der Streit einer nationalen Kodifikation in Deutschland geradezu in der Luft. Eine rasche Antwort von Savigny (1779-1861) war von großer Wichtigkeit, zumal in Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch in Deutschland einführen. Der Code Napoleon war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten Deutschlands. Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits im Spätherbst 1814 eine Gegenschrift zu Thibauts Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener Kongress nach dem Abdanken Napoleons zusammengetreten. Es wurde die berühmteste und auch folgenreichste juristische Streitschrift, die Deutschland erleben sollte. "Vom Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der Savigny zugleich die Vorschläge von Thibaut aus der öffentlichen Diskussion verbannte, damit die geforderte Kodifikation verhinderte und zugleich die programmatische Niederschrift der historischen Rechtsschule vorlegte. Grundlage seiner Anschauung war, daß nicht die gesetzte Willkür des Staates Recht erzeuge, sondern "innere, stillwirkende Kräfte", also eine Art von Volksgeist, der die Gesellschaft eine juristische Seele einhaucht, die zu erblicken und niederzuschreiben des Juristen Handwerk und Kunst, eben ihr "Beruf" sei.
Erhaltungszustand:
(gelöschter St.a.T. u. St.a.T.: Berliner Stadtkontor).