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Beschreibung:
Handschriftliche Vorlesungsnachschrift nach einer Vorlesung des Geheimen Justiz-Raths Martin, von stud. jur. Albert Coudray. Jena, Wintersemester 1839/1840.. 4to. Tb., 325 handbeschriebene Seiten. Zeitgenössischer Pappband mit tlw. abgelöstem Rückentitelschild.
Bemerkung:
Umfangreiche handschriftliche Nachschrift einer Vorlesung an der Universität Jena! - Die Vorlesung aus dem Wintersemester 1839/40 steht am Ende der Lehrtätigkeit von Christoph Martin (1772-1857), der zu den besten, wirkungsmächtigsten und höchstgeschätzten Rechtswissenschaftlern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zählt. Martin, der im Frühjahr 1842 in den Ruhestand trat, gilt als der eigentliche Schöpfer einer eigenständigen Wissenschaft vom Zivilprozesse in Deutschland! Er "war wohl der bedeutendste Processualist, welchen Deutschland in der ersten unseres Jahrhunderts besaß. Seine Arbeiten trugen wesentlich dazu bei, daß die Theorie des Processes zu einer Wissenschaft im vollen Sinne geworden ist; indem er die Proceßlehre theilweise auf neuen Grundlagen aufbaute, und deren wissenschaftliche Bearbeitung und Fortbildung förderte, wird er in der Geschichte des Processes einen dauernden und hervorragenden Platz behaupten" (Eisenhart, ADB). Martin lehrte seit dem Herbst 1816 an der Universität Jena. Er verließ die Universität Heidelberg, an der er seit 1805 als o. Professor lehrte, wegen des Streites um die Einführung einer badischen Verfassung, für die Martin eintrat. Die Entscheidung für Jena war insofern nur konsequent, da hier der Großherzog als erster Fürst eine Verfassung zuließ. Vor Heidelberg lag die Professur an der Universität Göttingen, wo Martin seine akademische Laufbahn begann und wo er auch seit 1787 sein Rechtsstudium absolvierte, u. a. bei Böhmer, Runde, Pütter und Claproth. Nach Beendigung des Studiums im Jahre 1789 arbeitete Martin zunächst für mehrere Jahre als kaiserlicher Notar in Göttingen, bis er mit einer juristischen Dissertation im Jahre 1796 dort seine akademische Laufbahn in Gang setzte.