Beschreibung:

Zwei (?) handschriftliche Vorlesungsnachschriften nach Vorlesungen von Dr. Maurenbrecher von stud. jur. (Johann) Arenz an der Universität Bonn, Sommersemester 1833.. 4to. (Franz. Civilrecht, Titelblatt 1 fehlt), 75 beidseitig handbeschriebene Bll. (= 150 Seiten), 4 Leerbll., (Code Napoleon:) Tb., 54 beidseitig handbeschriebene Bll. (= 108 Seiten). Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug.

Bemerkung:

Handschriftliche Nachschrift einer Vorlesung an der Universität Bonn! - Maurenbrecher (1803-1843) ist vor allem als früher Staatsrechtler bekannt, der wegen seiner Stützung des monarchischen Prinzips die liberale Kritik auf sich zog, so etwa von Robert von Mohl. Doch obwohl für Maurenbrecher als a. o. Professor (seit 1834) und o. Professor für Staatsrecht (seit 1838) das Staatsrecht im Mittelpunkt seiner Lehrtätigkeit stand, befasste er sich zuvor auch mit dem Privatrecht, wovon sein 2-bändiges "Lehrbuch des gesamten heutigen gemeinen deutschen Privatrechts" von 1832/1834 das herausragende Beispiel darstellt. Insbesondere vor 1834, während seiner Privatdozentur an der Universität Bonn (seit Ende 1828) und bereits zuvor an der Universität München, wo er sich im Oktober 1828 habilitiert hatte, gab es privatrechtliche Vorlesungen. Der Schwerpunkt dürfte aber auf dem deutschen Privatrecht gelegen haben, weniger auf dem französischen Zivilrecht. Insofern stellt die vorliegende Vorlesungsnachschrift ein besonderes Dokument dar. Maurenbrecher studierte seit 1822 an den Universitäten Bonn, Marburg, Göttingen und Berlin. Im Jahre 1826 promovierte er an der Universität Greifswald und wechselte bald nach München.