Beschreibung:

Handschriftliche Vorlesungsnachschrift nach einer Vorlesung von Thibaut von unbekannter Hand, Sommersemester 1824. Endeintrag: Heidelberg, 8. September 1824.. 4to. (Titelblatt fehlt), 398 handbeschriebene Seiten. Zeitgenössischer Pappband mit geprägtem Rückentitelschild.

Bemerkung:

Umfangreiche handschriftliche Nachschrift einer Vorlesung an der Universität Heidelberg! - Thibaut (1772-1840) trat im Jahre 1805 seine Stelle als Professor für römisches Recht in Heidelberg an. Er zählt neben Savigny zu den Größten seines Fachs und es ist falsch, seinen Namen nur mit seinem Unterliegen im sogenannten "Kodifikationsstreit" mit Savigny zu verbinden. Seine Schrift von 1814 "Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland" war im vom Partikularismus geprägten (einige Jahre später gegründeten) Deutschen Bund unzeitgemäß, dennoch zukunftsweisend. Thibauts Appell findet sich in Artikel 64 der Paulskirchenverfassung von 1848 wieder. Vor Heidelberg waren Thibauts akademische Stationen Jena (Ruf an die Universität im Jahre 1802) und Kiel. An der Universität Kiel promovierte und habilitierte sich Thibaut für das römische Recht (1795 und 1796). In Kiel wirkte er als Privatdozent und erhielt seine ersten Rufe: 1798 zum a. o. Professor und 1801 zum o. Professor für römisches Recht und Zivilrecht. In Jena mit Goethe, Schiller und Johann Heinrich Voß befreundet, entstand die erste Auflage seines im Jahre 1803 erschienenen berühmten Hauptwerks "System des Pandektenrechts" in Schillers Gartenhaus und erschien bis 1846 in 9 Auflagen. Gleichwohl bleibt der Name Thibauts, der auch den deutsch-französischen Rechtsaustausch beförderte, vor allem mit der Universität Heidelberg verbunden, wo die vorliegende Vorlesung im Sommersemester 1824 von ihm gehalten wurde.