Beschreibung:

Handschriftliche Vorlesungsnachschrift (in 2 Teilen) nach Geheimrath Professor Mackeldey von stud. jur. (Johann) Arenz. Bonn, im Mai (Sommersemester) 1832.. 4to. Tb., 129 beidseitig handbeschriebene Bll. (= 258 Seiten). (Angefügt:) MACKELDEY, (Ferdinand), ..... Handschriftliche Vorlesungsnachschrift von stud. jur. (Johann) Arenz. Bonn, im Mai 1832 (Sommersemester). Tb., 23 beidseitig handbeschriebene Bll., 6 Leerbll., 32 beidseitig handbeschriebene Bll., 23 Leerbll. (= 110 Seiten beschriftet). Zeitgenössischer Pappband mit geprägtem Rückentitelschild. 2 Tle. in 1 Band.

Bemerkung:

Handschriftliche Nachschrift einer Vorlesung an der Universität Bonn! - Die Vorlesung aus dem Jahr 1832 liegt bereits am Ende von Mackeldeys (1784-1834) Universitätslaufbahn, nach dem etwas unrühmlichen Ausscheiden aus dem Bonner Spruchkollegium im Jahre 1828 und bereits von Krankheit gezeichnet. Mackeldey verstarb am 20. Oktober 1834. Er lehrte neben dem römischen Recht und dem Lehnrecht auch das gemeine Zivilprozessrecht. Nach seinem Studium an der Universität Helmstädt, an der er 1806 promovierte und sich im Jahre 1807 habilitierte, wurde er daselbst 1808 zum a. o. Professor berufen. Seine plötzliche Taubheit Ende 1807 zwang ihn zur Aufgabe seiner Advokatur und zum Einschlagen der Universitätslaufbahn. Nach Aufhebung der Universität Helmstädt Ende 1809 wurde er an die Universität Marburg versetzt, dort im Jahre 1811 zum o. Professor berufen. Im Jahre 1818 folgte er dem Ruf an die neugegründete Universität Bonn, wo er sein Lehramt zum Sommersemester 1819 antrat. Seine Vorlesungen waren anfänglich äußerst beliebt, mit bis zu 100 Hörern. "Sein umfänglichstes Werk, durch welches sein Name in den weitesten Kreisen bei Studenten und Praktikern bekannt wurde, ist sein im Jahre 1814 zuerst erschienenes 'Lehrbuch der Institutionen des heutigen römischen Rechts', welches er 1818 völlig umgearbeitet unter dem veränderten Titel 'Lehrbuch des heutigen römischen Rechts' zum zweiten Male herausgab" (Roderich Stintzing, ADB). Gleichwohl hatte Mackeldey an der Universität einen schweren Stand. Seine "Lehrgaben, Gelehrsamkeit und praktische Tüchtigkeit genügten nicht den Mangel einer höheren wissenschaftlichen Bedeutung zu verdecken... (Mit der Berufung des Savigny-Protegés Johann Christian Hasse im Jahre 1821 an die Universität Bonn) begann eine Periode, in welcher Mackeldey die wissenschaftliche Inferiorität seiner Begabung und Richtung in empfindlichster Weise fühlbar gemacht wurde" (Roderich Stintzing). Er sah sich in den 20er Jahren den Anfeindungen einer Fraktion um Hasse, Heffter, von Droste-Hülshoff und Böcking ausgesetzt, die letztlich in Mackeldeys Rückzug als Ordinarius aus dem Spruchkollegium der Universität im Jahre 1828 mündete, was auch die Minister Altenstein und von Kamptz in Berlin involvierte und recht hohe Wellen schlug. Seine körperlichen Leiden steigerten sich seit 1825 von Jahr zu Jahr, was dazu führte, dass er teilweise in die Vorlesungen getragen werden mußte. In diesem Umfeld seiner letzten Lebensphase entstand die vorliegende Vorlesungsmitschrift bzw. -nachschrift von stud. jur. Johann Arenz.

Erhaltungszustand:

(Ebd. etw. bestoßen u. kl. Ausriß am oberen Kapital).