Beschreibung:

34 Seiten. geh.

Bemerkung:

Sehr guter Zustand. - Editorial: Vorliegende Materialsammlung soll die Informationsdefizite in den Fragen HRG-Novellierung und "Kewenig-Brief" verkleinern helfen. Dies scheint umso dringender, als in den letzten Wochen die beiden genannten Komplexe miteinander vermengt werden, was für die Entwicklung von Wider- standsstrategien verheerende Folgen haben wird. Die von Kewenig gemachten Vorschläge zur Studienzeitverkürzung (Anwesen- heitspflicht in Lehrveranstaltungen, Exmatrikulation nach dem zweiten ge- scheiterten Versuch die Zwischenprüfung zu bestehen) sind IM RAHMEN DES ALTEN HOCHSCHULRAHMENGESETZES auf dem Wege einer Rechtsverordnung, also AM ABGEORDNETENHAUS VORBEI, verwirklichbar. Die Novellierung des HRG zielt in seinen Kernbereichen auf die "Entbüro-. kratisierung" der Drittmittelvergabe, indem nun ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Drittmittelvorhabens besteht, auf die Wiederherstellung der Ordinarienherrlichkeit, indem nun ohne die Mehrheit unter den Professoren kein Uni-Bräsident mehr gewählt werden kann und auf die Möglichkeit der Differenzierung der Studiengänge (was als "Zwei-Klssen-Studium durch die studentischen Gazetten geistert). Setzt man die Veränderungen der HRG-Novellierung nundin Beziehung zu der an den Universitäten herrschenden Praxis der (Drittmittel) forschung, der Mit- bestimmungsmöglichkeiten der Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter und den schon heute existierenden Möglichkeiten einer "Differenzierung" des Studienangebotes, indem der Eintritt in ein Seminar mit bestimmten Bedingungen (Hauptstudium, beliebige Reihe erworbener Qualifikation, frühes Aufstehen und spätes Nachhausekommen) verknüpft wind, dann relativiert sich das Gerede um die "neue Qualität" konservativer Hochschulpolitik, die angeblich sich in der HRG-Novellierung ausmachen lasse. Bietet also das HRG in seiner noch bestehenden Form die Möglichkeiten zur Studienverschärfung im Sinne Kewenigs und schreibt die HRG-Novellierung eine bislang herrschende Praxis lediglich fest, kann sich daraus nicht der Kampf gegen die "HRG-Novellierung nach Rechts" ableiten, gerade so, als sei das HRG jemals ein fortschrittliches Gesetz gewesen. Was heute beklagt wird, daß beis spielsweise die Studienreformkommissionen abgeschafft werden, haben Studenten- generationen vor uns (1976/77) gerade gefordert, weil diese Studienreform- kommissionen das Studium nicht reformieren, sondern verkürzen sollten. Das studentische Gedächtnis ist notgedrungen kurz; linke Hochschulpolitik darf daraus aber nicht die Mobilisierung der Füße propagieren und ständig Abwehr- kämpfe organisieren. Vielmehr ist es notwendig in Bereichen wie der Forschungs- politik und der herrschenden Forschungspraxis eine, bislang völlig unzureichende,2 studentische Politik zu entwickeln, die sich an konkreten Forschungs- vorhaben abarbeitet und Gegenpositionen. watwickelt und Öffentlichkeit herstellt. Statt in quasi-syndikalistischen Kämpfen den status-quo reformistisch zu bestätigen, müssen wir nach Ansatzpunkten und inhaltlichen Dimensionen einer "kritischen Theorie" fragen und angesichts von Massenuniversität und Massenarbeitslosigkeit nach Formen und Inhalten eines Studiums jenseits platter Berufs(Arbeitslosen)qualifizierung und abstraktem Akademismus suchen. / Inhalt: -- Der Brief des Senators -- Stellungnahme des Asta zum Kewenig Brief -- Ein Brief von Wilhelm A.Kewenig -- Altes HRG-Referentenentwurf- Eine Synopse -- Die Gruppenuniversität soll besser aushalanciert werden -- Neues HRG-Wende nach rechts?.