Beschreibung:

544 Seiten. Mit sehr zahlreichen faks. Abbildungen u. Dokumenten. Illustrierter OKart.-Einband. (Geringe Gebrauchsspuren). 25x16 cm

Bemerkung:

* Haiterbach ist eine Kleinstadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Nordschwarzwald. Mittelalter: Haiterbach wurde 1099 erstmals urkundlich erwähnt. Im 13. Jahrhundert gehörte es zur Pfalzgrafschaft Tübingen, die es gegen Ende des Jahrhunderts an die Grafen von Hohenberg verlor. Die Stadtrechte wurden Haiterbach 1349 verliehen. Bis zu ihrem Aussterben 1384 war die dortige mittelalterliche Burg Sitz der Herren von Haiterbach. Diese waren Lehnsmannen der Grafen von Hohenberg. 1363 verkaufte Otto II. von Hohenberg seine Grafschaft mitsamt Nagold und Haiterbach an Graf Eberhard den Greiner von Württemberg. Württembergische Zeit: Verwaltungstechnisch gehörte die Stadt nun zum württembergischen Amt Nagold, das 1758 zum Oberamt Nagold wurde. Auch bei der neuen Verwaltungsgliederung im 1806 gegründeten Königreich Württemberg blieb die Zuordnung Haiterbachs zum Oberamt Nagold erhalten. 1807 zerstörte ein Stadtbrand den Gebäudebestand derart flächendeckend, dass der ursprüngliche mittelalterliche Grundriss der Stadt somit verloren ging. Auch die mittelalterliche Burg wurde infolgedessen abgebrochen. Bei der Kreisreform während der NS-Zeit in Württemberg gelangte Haiterbach 1938 zum Landkreis Calw. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Haiterbach am 16. April 1945 bombardiert. Nachkriegszeit: Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel Haiterbach in die Französische Besatzungszone und kam somit 1947 zum neu gegründeten Land Württemberg-Hohenzollern. 1952 ging das provisorische Nachkriegsland im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern auf und gehört seither zum neuen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Calw Teil der neu gegründeten Region Nordschwarzwald, die dem Regierungsbezirk Karlsruhe zugeordnet wurde. Somit wird seither über die Angelegenheiten Haiterbachs auch aus Pforzheim und Karlsruhe mitentschieden. (Quelle Wikipedia)