Beschreibung:

von der natürlichen Verbindlichkeit und deren gerichtlichen Wirkung. Mit einer vorläufigen Berichtigung der gewöhnlichen Theorie der Verbindlichkeit überhaupt.. 8vo. XXIV, 1 Bl., 591 S. Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug.

Bemerkung:

Weber war einer der bedeutendsten Zivilrechtler seiner Zeit, dessen Werke eine umfassende Kenntnis sowohl des römischen als auch des deutschen Rechts sowie der Rechtspraxis ausweisen. Seine Werke kennzeichnen den Schnittpunkt zwischen dem älteren Zivilrechts des 18. Jahrhunderts und der Pandektistik. "W. gehört zu den civilistisch höchst begabten Juristen unserer ganzen Rechtsentwicklung, ausgerüstet wie er war mit scharfem Blick für die Bedürfnisse der Praxis, mit ausgedehnten Kenntnissen über den ganzen Quellenkreis des Römischen und des deutschen Rechts, ja selbst schon mit Verständniß für die constructiven Aufgaben der Theorie. Seine Monographien sind die ersten, welche statt einen beliebigen Stoff etwas ausführlicher zu behandeln, sich ihr Thema mit Bewußtsein deshalb aussuchen, weil sie für dasselbe eine neue Gesammtauffassung grundlegend entwickeln und allseitig durchführen wollen" (Ernst Landsberg, in: ADB, 41, S. 279-281). - Weber (1753-1817) studierte in Jena und Rostock, wurde 1784 ao. und 1786 ordentlicher Professor der Rechte in Kiel, bevor er 1791 einen Ruf an seine Heimatuniversität Rostock annahm.