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Beschreibung:
8vo. XVIII, 594; X, 886 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug u. geprägtem Rückentitel. 2 Bde.
Bemerkung:
Erste Ausgabe, selten. - Wächters Pandektenlehrbuch ist in Leipzig in den Jahren 1880-1881 erschienen. Es ist nach seinem Tode von seinem Sohn Oskar herausgegeben worden, dem das Vorlesungsmanuskript zugrunde lag, das Wächter bei seinen Vorträgen über die Pandekten in Leipzig benutzt hatte. Wächter hat jedoch selber diesen Text noch für die Buchausgabe vorbereitet und dazu zahlreiche Zusätze eingefügt. Das Buch folgt dem System Arndts, das Wächter bei seinen Vorlesungen zugrunde zu legen pflegte. Es findet sich daher regelmäßig vor jedem Paragraphen ein Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen bei Arndt. Das Buch ist jedoch kein Lehrbuch, das lediglich einen Überblick vermittelt, sondern es trägt eher den Charakter eines Handbuchs. Windscheid hat 1879 geäußert, er sei der einzige Jurist, dem man als Einzelperson die Abfassung des damals in der Beratung befindlichen Bürgerlichen Gesetzbuches hätte anvertrauen können. - Wächter (1767-1880) ist ein Schüler Thibauts in Heidelberg. Er wurde 1822 zum o. Professor an die Universität Tübingen berufen, ging dann von 1833 bis 1836 nach Leipzig, um dann aber nach Tübingen zurückzukehren, wo er bis 1851 lehrte. Wächter war 1851 und 1852 Präsident des Oberappellationsgerichts der freien deutschen Städte in Lübeck. Seit 1852 wirkte er als Rechtsprofessor in Leipzig. - Bd. I: Allgemeiner Theil; Bd. II: Besonderer Theil. 1. Sachenrecht. 2. Obligationenrecht. 3. Familienrecht. 4. Erbrecht.
Erhaltungszustand:
(Ebde. fachmännisch repariert).