Beschreibung:

8vo. (I:) XIV, 408; (II:) XIV, 420; (III:) VIII, 183 S., (Register:) 16 S. Schlichte, neue Halbleinenbände in Blau mit längsverlaufender Rückentitelprägung. 3 Bde.

Bemerkung:

Zweite Ausgabe, erstmals dreibändig! Die Erstausgabe von 1803 erschien zweibändig. - Thibaut (1772-1840) legte mit seinem Pandektenlehrbuch die erste erfolgreiche und nach eigenem System geordnete Darstellung des Pandektenrechts vor. Insgesamt steht das Lehrbuch dem 18. Jahrhundert noch nahe, was an dem Einschluß von einzelnen Teilen des öffentlichen Rechts deutlich wird. Im allgemeinen Teil werden zunächst die Lehren von den Rechtsquellen, insbesondere von den Gesetzen, dann von Rechten und Verbindlichkeiten, die Rechtssubjekte und die Gegenstände der Rechte sowie deren Besitz behandelt. Im besonderen Teil folgen dann: A. Grundzüge des öffentlichen Rechts und des Familienrechts. B. Das Privatrecht, das die dinglichen Rechte, das Erbrecht, danach die besonderen Obligationenrechte und die Beendigung der Rechte behandelt. Thibaut bahnte mit diesem Werk den Weg der Pandektenwissenschaft. Von 1802 bis 1805 war Thibaut Ordinarius für römisches Recht an der Universität zu Jena. Im Jahre 1805 folgte er einem Ruf an die Universität Heidelberg und trug zum überragenden wissenschaftlichen Ruf Heidelbergs im 19. Jahrhundert bei.