Beschreibung:

8vo. XVI, 1 Bl., 360; XVI, 1 Bl., 558 S., 1 Bl. (Verlagsanzeigen). Neue Halbleinenbände mit Buntpapier u. gepr. Rückentiteln. 2 Bde.

Bemerkung:

Letzte Ausgabe. - Thibaut (1772-1840) legte mit seinem Pandektenlehrbuch die erste erfolgreiche und nach eigenem System geordnete Darstellung des Pandektenrechts vor. Insgesamt steht das Lehrbuch dem 18. Jahrhundert noch nahe, was an dem Einschluß von einzelnen Teilen des öffentlichen Rechts deutlich wird. Im allgemeinen Teil werden zunächst die Lehre von den Rechtsquellen, insbesonde von den Gesetzen, dann von Rechten und Verbindlichkeiten, die Rechtssubjekte und die Gegenstände der Rechte sowie deren Besitz behandelt. Im besonderen Teil folgen dann: A. Grundzüge des öffentlichen Rechts und des Familienrechts. B. Das Privatrecht, das die dinglichen Rechte, das Erbrecht, danach die besonderen Obligationenrechte und die Beendigung der Rechte behandelt. Thibaut bahnte mit diesem Werk den Weg der Pandektenwissenschaft. - Vgl. ADB XXXVII, 737-744 (E. Landsberg); Stintzing-Landsberg III,2/ 69-88 (Noten: 29-37); Kleinheyer-Schröder, 2.A. 1996. S. 420-424 mit vielen weiteren Literaturangaben.

Erhaltungszustand:

(Ebde. ganz leicht voneinander abweichend).