Beschreibung:

8vo. (1. Abtlg.:) Tb., XVI, 366, 1 Bl. (Verlagsanzeigen), (2. Abtlg.:) Tb., (366-) 900 S., 3 Bll. (Verlagsanzeigen). Zeitgenössischer Pappband mit geprägtem roten Rückenschild und schönem Rotschnitt. 2 Abtlgn. in 1 Bd.

Bemerkung:

Mittermaier (1787-1867), der neben Savigny international wohl angesehenste deutsche Jurist im 19. Jahrhundert, verfasste eines der ersten Lehrbücher zum deutschen Privatrecht, das das gesamte Handels-, Wechsel- und Seerecht miteinschließt. Die historische Schule unter der Führung von Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) und die nachfolgende Pandektenwissenschaft konzentrierte sich ganz auf die historische und dogmatische Entwicklung des Privatrechts. Es ist die besondere Leistung der Pandektistik, das Privatrechtssystem aufgebaut und zur Blüte geführt zu haben. Völlig unbeachtet ließen die Pandektisten einen wesentlichen Teil des Privatrechts, nämlich das gesamt Handelsrecht. Die Chance nutzten die Germanisten unter der Führung von Mittermaier. Im Jahre 1821 erschien das Lehrbuch des deutschen Privatrechts erstmals und beschränkte sich allein auf die Darstellung des deutschen Privatrechts. Auch die zweite Auflage 1824 beschränkt sich noch auf das deutsche Privatrecht. Erst die dritte Auflage birgt die Erweiterung in sich (Kapitel 7: Von besonderen Güterverhältnissen; Kapitel 8: Von den Gewerbsverhältnissen).

Erhaltungszustand:

(Ebd. berieben).