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8vo. (I:) XVI, 361; (II,1:) X, 308, (II,2:) XXIII, (309-) 674; (III,1:) XXVIII, 398 S. Mit dem Register. Zeitgenössische dunkelrote Ganzleinenbände mit goldgepr. Rückentiteln. Tle. 1-3,1 in 3 Bdn. (= alles Erschienene).
Bemerkung:
Ein Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft! - Zu den bedeutendsten und geistreichsten unter den deutschen Juristen zählte sicherlich Rudolf von Jhering (1818-1892). Berühmt wurde der Freund Windscheids, weil er noch während der Publikation seines ersten großen Werkes, dem 'Geist des römischen Rechts', in dem er zunächst noch ganz in der Tradition der Begriffsjurisprudenz eines Puchta stand, seine Hinwendung zu einer soziologisch begründeten Rechtsanschauung vollzog. Bereits im ersten (und einzigen) Teil des dritten Bandes des unvollendet gebliebenen Werkes trat die soziologische Betrachtung des Rechts immer deutlicher hervor. War im 'Geist des römischen Rechts' das Recht weniger aus seiner nationalen Bedingheit als aus seiner inneren Vernünftigkeit erklärt, so stand das nachfolgende Werk dann ganz unter dem Gedanken: 'Der Zweck ist der Schöpfer des Gedanken'. Nunmehr nahm Jhering, ganz im Gegensatz zu seinem 'Geist des römischen Rechts', den Standpunkt ein, das Recht erkläre sich gerade aus den gesellschaftlichen Grundlagen. Insgesamt ist das Werk bis heute das anregendste und lesbarste Buch über die innere Entwicklung des römischen Rechts und, und es hat so Leserschichten abseits vom juristischen Fachkreis im gebildeten Bürgertum gewonnen. Die Intention des Werkes weist weit über die Zeit der Pandektistik hinaus, zeigt doch Jhering, daß das römische Recht seine besondere Rolle in Deutschland und Europa gar nicht so sehr im geltenden Recht findet, als vielmehr in seiner Wirkung als fortdauerndes Kulturelement.
Erhaltungszustand:
Schöner Zustand!