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8vo. XXVI, 565 S. Schlichter, zeitgenössischer Pappband mit handgeschr. Rückentitelschild u. 3-seitigem Rotschnitt.
Bemerkung:
Erste deutschsprachige Ausgabe, mit der vorangestellten Vorrede des Verfassers von 1788. - Das Hauptwerk Hofackers (1749-1793), das in den Jahren 1788 bis 1798 dreibändig in Tübingen erschienen ist, wurde noch in lateinischer Sprache geschrieben: Principia Iuris Civilis Romano-Germanici. Ins Deutsche übertragen wurde nur Band 1 des Werkes, den Hofacker selbst verfasst hatte, nicht die später von Gmelin besorgten Bände. Die Übertragung wurde durch einige Zusätze vermehrt, die vom Übersetzer allerdings gekennzeichnet wurden. Sollte ein lateinischer Ausdruck möglicherweise nicht ganz treffend in der Übertragung übersetzbar gewesen sein, hat der Übersetzer das lateinische Originalwort gleichfalls in Klammern hinter die Übersetzung gestellt. Der Übersetzer lobt in seiner Vorrede Hofackers Grundsätze als "das beste Handbuch unseres Civilrechts". - Hofacker gab nach seinem Studium in Tübingen und Göttingen Vorlesungen in Göttingen, wurde im Jahre 1773 an die Universität Tübingen berufen. Hofacker brachte vor seinem plötzlichen Tode nur den Band 1 (1788) heraus, die Herausgabe der Bände 2 (1794) und 3 (1798) besorgte Hofackers Schüler Christian Gottlieb Gmelin (1749-1818). Der Stuttgarter Bibliothekar Faulhaber fertigte im Jahre 1801 noch einen Index an. Die vorliegende Ausgabe in Deutsch bringt die wichtigsten Teile für das akademische Publikum zusammen, da das Werk Hofackers für eine systematische Jurisprudenz richtungsweisend war. "H. ist es, der mit jener schablonenhaften Rechtsbehandlung brach, der durch systematische Bearbeitung des Rechtes die Lehrweise besserte, der für geistige Belebung des Quellenstudiums sowie für rechtsgeschichtliche Forschung wirkte, und so in die Bahnen einlenkte, welche nach ihm Hugo, Savigny, Eichhorn u. a. so fruchtbringend für die Jurisprudenz betreten haben..." (Eisenhart, ADB). Die Bedeutung Hofackers für die zeitgenössische Rechtswissenschaft wurde von den Zeitgenossen durchaus erkannt, worauf die Rufe an die Universitäten Göttingen, Halle, Helmstedt, Mainz und Rostock hinweisen, die Hofacker allerdings alle abgelehnt hat. Ferner wurde der große Verlust für die Rechtswissenschaft beklagt, den Hofackers plötzlicher Tod mit gerade 44 Jahren am seinerzeit in Tübingen grassierenden Flecktyphus bedeutete.