Beschreibung:

8vo. VII, 402 S., 1 Bl. (Druckfehlerberichtigungen). Originaler Verlagsleinen mit Rückentitelprägung.

Bemerkung:

Hölder gibt ein beeindruckendes Zeugnis dafür ab, daß die Pandektistik auch in der Anfangszeit des neuen BGB glänzende Kommentare und Monographien zum bürgerlichen Recht hervorgebracht hat. Für Hölder waren Pandektenrechtswissenschaft und das BGB ein Gesamtzusammenhang, das BGB bildet für ihn einen natürlichen Abschluß der Pandektistik. - Hölder (1847-1911), Geheimer Hofrat und zuletzt Professor für Römisches Recht an der Universität Leipzig (Lehrstuhl Windscheid), promovierte 1871 in Tübingen, wurde 1872 zum Extraordinarius ernannt und nahm im selben Jahr einen Ruf als Ordinarius an die Universität Zürich an. 1874 Greifswald und 1888 Erlangen waren seine weiteren akademischen Stationen, bevor er 1893 den Lehrstuhl in Leipzig angenommen hat.