Beschreibung:

8vo. (I:) XX, 743; (II:) VII, 409, (III:) X, 380 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Lederecken und Buntpapierbezug sowie gepr. Rückentiteln. 3 Bde.

Bemerkung:

Letzte vom Autor selbst bearbeitete Auflage. - Dernburg (1829-1907) zählt zu den bedeutendsten Juristen am Ende des 19. Jahrhunderts, auch wenn seine Berufung nach Berlin nicht unumstritten war. Nach den gescheiterten Rufen an Windscheid und Jhering, an deren Größe Dernburg nach Ansicht der Fakultät nicht gemessen werden konnte, wurde er schließlich an die dritte Stelle nach Goldschmidt und Bekker gesetzt. Vermutlich auf Druck von Bismarck kam Dernburg nach Berlin und wurde dort zu einem der bekanntesten und auch bedeutendsten Rechtslehrern. Ein Pandektenlehrbuch war schon aufgrund seiner Stellung an der von Savigny mitbegründeten Universität selbstverständlich. Im Jahre 1884 erschien es erstmals. Der Kodifikation des BGB stand Dernburg zunächst ablehnend gegenüber, verfasste aber ab 1896 sein grosses, mehrbändiges Lehrbuch zum BGB. Deshalb wurde bereits die 6. Auflage der Pandekten von Johannes Biermann übernommen. Dernburg studierte in Gießen und Berlin, wo er Schüler des großen Pandektisten Keller war. Im Jahre 1852 habilitierte er sich bei Vangerow in Heidelberg, erhielt einen Ruf nach Zürich und wechselte 1862 nach Halle. Schließlich gelang ihm der Sprung an die Humboldt-Universität in Berlin, wo er zum "Fürsten der Spätpandektistik" avancierte. - Bd. 1: Allgemeiner Theil und Sachenrecht; Bd. 2: Obligationenrecht; Bd. 3: Familien- und Erbrecht.

Erhaltungszustand:

(Ebde. berieben u. bestoßen, stellenw. fachmännisch ausgebessert, vereinzelte Anmerkungen Prof. Dr. Luigs mit Bleistift).