Beschreibung:

8vo. XV, 359; XVII, 378 S. Neue Halbleinenbände mit Buntpapierbezug u. geprägten Rückentiteln. 2 Bde.

Bemerkung:

Bekkers System ist als Hilfsmittel zu seiner Pandektenvorlesung gedacht (Vorrede), sollte aber zugleich den erreichten Entwicklungsstand der Privatrechtswissenschaft in Deutschland zusammenfassend und abschließend darstellen. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der erste Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits publiziert war. Das Buch enthält nur den allgemeinen Teil des Pandektensystems, der im einzelnen nach dem von Heise entworfenen und von Savigny aufgegriffenen Schema aufgebaut ist. Bekker gehört gleichwohl eigentlich nicht zur historischen Rechtsschule Savignys. Das Buch ist außerordentlich selbständig abgefasst und dringt in entsprechender Zielsetzung des Autors in viele Probleme ein, beispielsweise in § 80 der Tatbestandslehre oder § 91 in der Lehre von der Verfügungsgewalt. Der Text gibt zunächst eine klare Darstellung der wesentlichen Regeln der einzelnen Materien, sodann folgen häufig Beilagen zum Text, in denen scharfsinnig Spezialfragen erörtert werden. Ähnlich dem Werk von Aloys Brinz schließt es die Entwicklung des Pandektenrechts ab. - Bekker (1827-1916) war Sohn des berühmten Philologen Immanuel Bekker. Er studierte in Heidelberg und Berlin bei Vangerow, Homeyer und Rudorff. Im Jahre 1857 folgte Bekker dem Ruf als Ordinarius nach Greifswald. 1863 unterbrach er sein Ordinariat, um bei Bismarck als Volontär im Auswärtigen Amt zu arbeiten. Im Jahre 1874 wechselte er auf den Lehrstuhl von Vangerow nach Heidelberg, den kurzzeitig auch Windscheid inne hatte. - Vgl. Landsberg III,2, S. 355.

Erhaltungszustand:

(kl. Ausriss auf Titelbll. hinterlegt).