Beschreibung:

Kl.-8vo. Tb. mit Druckersignet, 9 Bll., 712 S., 22 Bll. (Index). Schlichter, zeitgenössischer Halbledereinband mit (etw. abgeblättertem) Rückentitelschild.

Bemerkung:

Erste Ausgabe. - Bach (1721-1758) zählt mit seinem vorliegenden Hauptwerk zu den Vorläufern der historischen Rechtsschule. Das Werk erlebte bis 1822 mehrere Auflagen. Bach zählt zu den wenigen, die als 'Fachfremde' unter den Juristen hohe Anerkennung erlangten, sodaß er schließlich im Jahre 1750 an der juristischen Fakultät Leipzig promovierte. Im gleichen Jahr wurde er zum a.o. Professor berufen und trat im Jahre 1752 seine Professur für Rechtsaltertümer an der Universität Leipzig an. Sein Hauptwerk ist eines der letzten juristischen Lehrbücher in lateinischer Sprache und zählte zu den besten seiner Zeit. Er verarbeitete in seinem Werk auch einen Abschnitt über die byzantinische Rechtsentwicklung. Bach, Pfarrersohn aus Hohendorf im Landkreis Borna (Sachsen), besuchte in Leipzig die Thomasschule und studierte dort ab 1741. Neben der klassischen Philologie belegte er vor allem juristische Vorlesungen. Zunächst mit philologischen Arbeiten bekannt, erschien 1754 erstmals seine Geschichte des römischen Rechts, das ihn weit über Leipzig und Sachsen hinaus bekannt machte und letztmmalig 1822 erschienen ist. Das Werk ist Ergebnis philologisch-juristischer Studien. Bach kann zweifelsohne als ein Vorläufer der historischen Rechtsschule betrachtet werden. Ein weiteres Verdienst kommt ihm in der Entwicklung einer guten deutschen juristischen Fachsprache zu, die mehr von den Romanisten denn von den Germanisten gepflegt worden ist. - Vgl. Lipenius I/760; Stintzing III,1/235f.

Erhaltungszustand:

(kl. alter St.a.T.).