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X, 147 S. Originalhardcover.
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Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Einband leicht angeschmutzt, Rücken verblichen, sonst sehr gut und sauber. - INHALT: Vorwort -- 1. Allgemeine rechtshistorische Grundlagen -- 2. Die Formeln der Kaisereide -- 3. Eide bei überirdischen Göttern -- 4. Die Anwendung des Eides bei der Steuerverwaltung -- 5. Der Eid im Dienst anderer Finanzinteressen -- 6. Der Eid in anderen Verwaltungszweigen -- 7. Der Eid im öffentlichen Urkundenwesen -- 8. Der Eid in streitigen Verfahren -- 9. Eide im Privatrechtsverkehr -- 10. Der Eidesschutz -- 11. Die Schriftform beim Eid. - Der besondere Reiz wie auch die besondere Schwierigkeit jeder Darstellung eines Instituts des römisch-ägyptischen Provinzialrechts liegt in der Vorfrage nach der Herkunft dieses Rechts. Wieweit wurde in der Provinz das klassische römische Recht rezipiert, wieweit ein ganz neues römisches Provinzialrecht geschaffen, wieweit ptolemäisches Recht beibehalten, das seinerseits wiederum teils ägyptischen, teils griechischen Ursprungs gewesen sein, teils selbst schöpferisch gewirkt haben kann ? Die vielseitige Verwendung des Eides zum Schutze verschiedenartiger staatlicher und privater Interessen läßt es von vornherein begreiflich erscheinen, daß die Antwort auf diese Frage für sein Gebiet nicht einheitlich ausfallen, sondern sowohl für seine formelle Ausgestaltung als auch für seine Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen wird. Um aber nicht bei jedem einzelnen Gebiete zu weit ausholen zu müssen, soll zunächst ein kurzer Überblick über das Eidesrecht derjenigen Völker vorangeschickt sein, welche mit ihren rechtlichen und kulturellen Einrichtungen in dem Ägypten der Römerzeit überhaupt in Konkurrenz traten. - Erwin Seidl (* 6. November 1905 in München; ? 4. April 1987) war ein deutscher Papyrologe, Jurist und Rechtshistoriker. Er machte 1924 Abitur am Wilhelmsgymnasium München und studierte anschließend Jura. 1929 wurde er an der Universität München mit der Arbeit Der Eid im ptolemäischen Recht promoviert. 1932 wurde er Privatdozent an der Universität München. 1935/36 wurde ihm das Reisestipendium des Deutschen Archäologischen Instituts verliehen. 1937 wurde er außerordentlicher 1941 ordentlicher Professor in Greifswald. Vom 1. Januar 1942 bis 1958 war er ordentlicher Professor für römisches und deutsches Bürgerliches Recht an der Universität Erlangen. Als kommissarischer (stellvertretender) Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gehörte er 1948 dem Akademischen Senat der Würzburger Universität an, an der er einen Lehrauftrag für römisches Recht hatte. Von 1958 bis 1971 hatte er den Lehrstuhl für Römisches und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln inne.