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Ein Beitrag zum heutigen teutschen Staats- und Fürsten-Recht. Ilmenau, Voigt, 1822. 27 S. Schlichter, etwas späterer Halbleinenband mit handschriftlichem Deckelschild; Vorderdeckel mit Spuren eines abgelösten Signaturschildchens.
Bemerkung:
Müller, laut Titelblatt Großherzoglich Sachsen-Weimarischer Regierungsrat, diskutiert ein durch Reichsdeputationshauptschluss (1803) und Rheinbundakte (1806) entstandenes Problem. Da alle Fürsten nach Auflösung des Reiches völlig souverän geworden waren, gab es eigentlich keine Möglichkeit einen zur Regierung unfähigen Thornfolger zu verhindern oder einen unfähig gewordenen Fürsten abzusetzen bzw. unter Vormundschaft zu stellen. Der Autor glaubt, dass eine Entscheidung wohl im Rahmen der Bundesversammlung des Deutschen Bunde zu fällen sei. - Ehemaliges Bibliotheksexmplar mit mehreren Stempeln auf Titel und Titelrückseite (alle entwidmet). Der Zufall will es, dass einer der Stempel auf die Bibliothek der Grafen von Toerring zu Gutenzell verweist und Clemens Maria Graf zu Toerring-Jettenbach einer der fünf Beamten war, die 1886 den entmündigten König Ludwig II. von Bayern in Neuschwanstein abholten und nach Schloss Berg brachten. - Papier stärker gebräunt.