Beschreibung:

8vo. (I:) Titelkupfer (Porträt Quistorps), Tb., 6 Bll. (Vorrede u. Inhalt), 806 S.; (II:) Tb., 538 S., 50 Bll. (Register u. Inhalt des 2. Bandes). Zeitgenössische Halblederbände mit gepr. Rückentitelschildchen, Lederecken u. schönem umseitigen Rotschnitt. 2 Bde.

Bemerkung:

Ausgabe letzter Hand. - Hauptwerk Quistorps (1737-1795), in dem sich seine fortschrittlichen Reformbemühungen im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin ganz im Sinne der Aufklärung bereits abzeichneten (Abschaffung der Folter, besserer Abstufung der Strafen mit milderen Bestrafungen im Strafkatalog). Die erste Ausgabe erschien im Jahre 1770, damals war Quistorp noch Privatdozent an der Universität seiner Geburtsstadt sowie Rechtsanwalt in Rostock. Mit dem Werk machte er auf sich aufmerksam, was im Jahre 1772 in seine Berufung zum Professor der Rechte an die damalige fürstliche Universität zu Bützow mündete (die Friedrichs-Universität, angesiedelt im Schloss Bützow, bestand nur 29 Jahre, von 1760-1789. Bützow liegt im heutigen Landkreis Rostock). Herzog Friedrich beauftragte Quistorp drei Jahre später mit der Ausarbeitung eines Strafgesetzbuches für Mecklenburg-Schwerin. Mit seinem Entwurf lieferte Quistorp im Jahre 1777 einen der wichtigsten legislativen Beiträge im ausgehenden 18. Jahrhundert. Sein Entwurf eines Strafgesetzbuches für Mecklenburg-Schwerin wird auch unter rechtshistorischen Aspekten als der fortschrittlichste seiner Zeit angesehen. Seit 1780 war Quistorp Beisitzer des Wismarer Tribunals, des obersten Gerichtshofs der schwedischen Territorien im HRR. In diese Zeit fällt die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Herzogtum, auf die Quistorp hingewirkt hatte.

Erhaltungszustand:

(Ebde. etw. berieben).