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8vo. VI, 1 Bl., 229; VII, 1 Bl., 474 S., 1 Bl. Zeitgenössische Pappbände mit goldgeprägten Rückenschildchen. 2 Bde.
Bemerkung:
Erste Ausgabe des ungewöhnlichen strafrechtlichen Frühwerks, noch ganz unter dem Eindruck Mittermaiers entstanden. - Gengler (1817-1901) war Rechtsprofessor an der Universität Erlangen, seit 1847 als a. o. Professor, seit 1851 als o. Professor. Die Promotionen erfolgten in den Jahren 1841 (philosophische Doktorwürde, Universität Gießen) und 1842 (juristische Doktorwürde, Erlangen). Die Habilitation erfolgte im Jahre 1843. Das vorliegende strafrechtliche Frühwerk blieb einzigartig, seine akademische Karriere ging in eine andere Richtung. Er zählt zu den herausragenden Rechtshistorikern des 19. Jahrhunderts, mit wegweisenden Arbeiten vor allem zur bayerischen Privatrechtsgeschichte und zu den Stadtrechten. - Erstes Heft, die Einleitung und Geschichte der Lehre enthaltend. Zweites Heft, die Lehre auf dem Standpunkte der Gegenwart.
Erhaltungszustand:
(Papierbezug von 1 an unterer Ecke abgerieben).