Beschreibung:

8vo. (I:) XXVIII, 773; (II:) XVI, 725; (III:) XVI, 514; (IV:) XVIII, 786 S. Neuere dunkelblaue Halbleinenbände mit Rückentitelprägung. 4 Bde.

Bemerkung:

Exlibris Hans-Constantin Faussner. Stolleis 188f. - Eichhorn (1781-1854) gilt mit vorliegendem Werk als "Vater der deutschen Rechtsgeschichte". Er war seit 1805 Prof. in Frankfurt an der Oder, seit 1811 an der neugegründeten Berliner Universität, seit 1817 in Göttingen. Er wurde nach Berlin als Vertreter des deutschen Rechts berufen, neben Savigny, der das Römische Recht vertreten sollte. Mit dem seiner "Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte" gilt Eichhorn als Begründer des germanistischen Zweigs der Historischen Rechtsschule. Das Werk wurde zum Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition, in der die Anordnung des Stoffs "von der Verfassungsgeschichte bis zu den Rechtsquellen reichenden Entwicklungsgeschichte des 'deutschen' (d. h. nichtrömischen) Rechts einerseits und der systematisch-dogmatisch geordneten Darstellung ebendiese (Privat-)Rechts andererseits" reicht (vgl. G. Dilcher in: Stolleis 188/189).

Erhaltungszustand:

(stellenw. etw. gebräunt, engerer Beschnitt, Eintragung von alter Hand a. T. unten).