Beschreibung:

8vo. XXXVI, 564 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, Buntpapierbezug, geprägtem Rückentitel sowie schönem 3-seitigen Rotschnitt.

Bemerkung:

Letzte Ausgabe, die bedeutendste Fortsetzung der Kantischen Rechtslehre. - Von Hugo (1764-1844) gilt als Wegbereiter der historischen Rechtsschule (Savigny-Schule) des 19. Jahrhunderts und sein in 7 Bänden erschienenes "Lehrbuch des civilistischen Cursus" (erschienen in den Jahren 1792-1821) ist sein Hauptwerk. Die einzelnen Bände des Werkes können auch als Einzelveröffentlichungen betrachtet werden, komplett ist die Reihe kaum zu finden. Die vorliegende Grundlagenarbeit zur Rechtsphilosophie gilt als bedeutendste Fortsetzung der Kantischen Rechtslehre und als ein Anfangspunkt der Historischen Rechtsschule (vgl. Arno Buschmann, Naturrecht und geschichtliches Recht. Gustav Hugos Rechtsphilosophie und die Anfänge der geschichtlichen Rechtswissenschaft. In: Elementa iuris, Bd. 1, Baden-Baden 2009, S. 17-40). Hugo, gebürtig in Lörrach, ist akademisch vor allem mit der Universität Göttingen verbunden. Dort studierte er in den Jahren 1782-1785, ging dann als Hauslehrer Leopolds nach Anhalt-Dessau, bis er im Jahre 1788 der der Universität Halle promovierte. Im selben Jahr wurde er nach Göttingen zurück berufen, zunächst als a. o. Professor, ab 1792 dann als ordentlicher Professor. Rufe nach Heidelberg und Halle lehnte er ab. Er blieb in Göttingen, wo er im Jahre 1844 verstarb. Sein wissenschaftliches Programm lief darauf hinaus, mit einem am Institutionensystem des Gaius geschulten kritischen Blick das zeitgenössische Recht zu analysieren. Es ging offenbar darum, mit dem Idealtypus eines römischen Rechts die jeweilige germanische oder römische Herkunft des damaligen zeitgenössischen Rechts zuzuordnen, um so zu einem klareren Blick auf das aktuelle Rechtssystem als auch zu einer klaren Methode der Rechtsgewinnung zu kommen. Hierbei liegt Hugos Schwerpunkt auf dem Bürgerlichen Recht (früher: Obligationenrecht).