Beschreibung:

quo singulae leges et authenticae breviter & succinctè explicantur, quaestiones in academiis & foro frequentatae resolvuntur, axiomata ab interpretibus subinde proposita examinantur, & alia ex ipsis textibus notabilia eruuntur, quaeque alias ad analysin pertinent, per compendium quasitraduntur, opus theoretico-practicum, cui accessit index rerum et verborum locupletissimus.. 4to. Gestochener Vortitel, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Kupferallegorie, 9 nn.Bll., 1360 S., (Index:) 83 nn.Bll. Zeitgenössischer blindgeprägter Schweinslederband auf 5 Bünden geheftet.

Bemerkung:

Ausgabe letzter Hand! Der vorliegende wichtige Codexkommentar kam zuerst 1663 heraus. - Auf wissenschaftlichem Gebiet war Brunnemann der profilierteste Gegner von Benedikt Carpzov, eine Gegnerschaft, die oftmals starke Polemisierungen erfuhr. Der vorliegende Codexkommentar ist aus Privatvorlesungen hervorgegangen, die Brunnemann 15 Jahre lang gehalten hat, später (seit 1646) publice hielt. Der Kommentar diente vor allem der Vorbereitung auf die Rechtspraxis. Die gesamte forensische Jurisprudenz, die einschlägigen Monographien und Kommentare - vor allem aus dem deutschsprachigen Rechtsraum - sind eingearbeitet. Der Kommentar spiegelt das geltende Recht in der Mitte des 17. Jahrhunderts wider. Es ist der erste juristische Großkommentar zum geltenden Recht in Deutschland, der auch europaweit rezipiert wurde. Dogmatisch besonders interessant sind die Teile, die das Prozeßrecht betreffen. Brunnemann (1608-1672) studierte in den Jahren 1627-1630 zunächst Theologie in Wittenberg, ab 1632 dann die Jurisprudenz in Frankfurt an der Oder. Im Jahre 1638 folgte die Promotion zum Dr. iur., 1640 wurde er Professor der Institutionen, 1645 der Pandekten und schliesslich 1646 des Codex (Professor primarius in Frankfurt an der Oder). - Vgl. VD 17, 3:614808 V; ADB III, 715.

Erhaltungszustand:

(Vortitel u. Tb. enger beschnitten, Ebd. am unteren Kapital repariert).